Klimagerechtigkeit & EnergieMieten & Stadtentwicklung

Klimaschutz darf nicht heute an gestern scheitern, Denkmalschutz reformieren.

By 4. April 2023No Comments

Dieser Antrag wurde auf dem Aktiventreffen am 25. März 2023 in Folge auf die Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung am 12. März 2023 beschlossen.

Für eine möglichst schnelle Klimaneutralität Berlins ist es essentiell, dass wir sowohl mit der energetischen Sanierung, als auch dem Ausbau von Solaranlagen vorankommen. Die Herausforderungen hierbei sind zahlreich: Fragmentierte Eigentumsverhältnisse, unwillige Vermieter*innen, fehlendes Material und Auslastung von Baufirmen/ fehlende Fachkräfte , sind nur ein paar der Einschränkungen beim Klimaschutz im Gebäudesektor.

Ein zentrales Problem – gerade bei älteren Bauten – ist der Denkmalschutz: Der Schutz von Stuck und alten Fassaden wird zu oft einer guten und schnellen Sanierung vorgezogen. Ein schönes Erscheinungsbild gegenüber der Straße ist oft wichtiger als Solaranlagen. Kurzum: Das Festhalten an gestern blockiert immer wieder den klimagerechten Umbau unserer Stadt und gefährdet so das Wohl zukünftiger Generationen.

Denkmalschutz klimagerecht gestalten.

Es kann gute Gründe geben, warum wir als Gesellschaft Gebäude für die Nachwelt erhalten wollen. Doch wenn dieser Denkmalschutz dazu führt, dass es keine Nachwelt mehr gibt, ist niemandem geholfen.

Für uns ist deshalb deutlich: Für die Klimaneutralität brauchen wir ein Umdenken beim Denkmalschutz. Als GRÜNE JUGEND fordern wir darum, dass der Denkmalschutz reformiert wird. Historische Gebäude sollen in ihrer Substanz weiterhin geschützt werden, um klimaschädliche Neubauten zu vermeiden, darf der blinde Schutz von historischen Fassaden nicht die Sanierung und Erneuerbare Energien blockieren.

Da Klimaschutzmaßnahmen langfristig die Erde und damit auch das Denkmal schützen, sind sie vorrangig.

Aktuell darf ein Denkmal nur verändert werden, wenn die Denkmalschutzbehörde dem zustimmt. Für Maßnahmen der energetischen Modernisierung und der Erzeugung erneuerbarer Energien soll das umgekehrte gelten: Klimaschutzmaßnahmen sind im Normalfall zulässig. Eine Ausnahme wird allein für besonders schützenswerte Denkmäler eingeführt. Besonders schützenswert sind Denkmäler, deren Erhalt in einem besonders gesteigerten öffentlichen Interesse der Allgemeinheit liegt. Dieses Kriterium darf von den Denkmalbehörden auf höchstens zehn Prozent der bestehenden Denkmäler angewandt werden. Bei diesen besonders schützenswerten Denkmälern sind Klimaschutzmaßnahmen zulässig, es sei denn, die Maßnahme zerstört den innersten Kern dessen, was das Denkmal schutzwürdig macht. Bei allen anderen Denkmälern ist ein Widerspruch der Denkmalbehörden bei Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich. Die Vergangenheit bringt uns nichts, wenn wir kein Morgen haben.

Eine Denkmalschutzprüfung im Sinne des Klimaschutzes

Es ist unverständlich, dass klimaschädliche Infrastrukturen wie Autobahnen, Autobahnbrücken, Parkhäuser, versiegelte Flächen und Flughäfen unter Denkmalschutz gestellt werden dürfen. Dadurch zementieren wir nicht nur die autogerechte Stadt, sondern verhindern Klimaschutz und Mobilitätswende.

Klimaschädliche Infrastruktur darf nicht weiter unter Schutz stehen. Als GRÜNE JUGEND fordern wir, dass bei der Unterschutzstellung von Objekten auf ihre Klimafreundlichkeit geprüft werden sollen. Genauso fordern wir, dass bereits unter Denkmalschutz stehende klimaschädliche Infrastruktur ihren Schutz verliert.