Mieten & Stadtentwicklung

Keine Koalition ohne Vergesellschaftung- Schnellstmögliche Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co Enteignen

By 13. Dezember 2021No Comments

Berlin ist unser zu Hause und soll es auch bleiben. Die rasant ansteigenden Mieten, die sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben, führen dazu, dass sich immer mehr Berliner*innen ihre Miete nicht mehr leisten können. Mit unnötigen Modernisierungen und damit angeblich einhergehenden Nebenkosten, anderen skrupellosen Methoden, wie das Abschalten essenzieller Güter, wie Strom, treiben Vermieter*innen die Mieten in die Höhe. Der Immobilienspekulation, der Wohnungsnot, der Verdrängung und der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt muss ein sofortiger Einhalt geboten werden.

Am 26.09.2021 wurde in Berlin über den Volksentscheid der Initiative Deutsche Wohnen & Co abgestimmt. Über 57,6% der Stimmberechtigten haben dem Vorschlag der Initiative zugestimmt und somit für die Vergesellschaftung von Immobilien privater, profitorientierter Immobiliengesellschaften, die mehr als 3 000 Wohnungen in Berlin besitzen, gestimmt. Dass der Teil der Berliner Bevölkerung, der aus sozio-ökonomischen Gründen tendenziell am stärksten von nicht bezahlbaren Mieten betroffen ist, nicht mit abstimmen durfte, verurteilen wir als GRÜNE JUGEND aufs Schärfste.

Generell setzen wir uns als GRÜNE JUGEND für ein, dass das Wahlrecht für alle Berliner*innen gilt, unabhängig von Staatsbürger*innenschaft oder Herkunft. Dies bezieht sich auf Volksentscheide, die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung, zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag.

Besonders in diesem Fall hätten alle Menschen, die in Berlin leben und so die Auswirkungen des Wohnungsmarktes miterleben, das Recht haben müssen abstimmen zu können.

Wir als Grüne Jugend Berlin setzen uns für bezahlbare Mieten und gegen die damit einhergehende Verdrängung ein. Wir fordern, den Willen der Berliner*innen ernst zu nehmen und die Umsetzung des Volksbegehrens von der Initiative Deutsche Wohnen & Co im Koalitionsvertrag zu verankern und in der nächsten Legislaturperiode aktiv und schnellstmöglich anzugehen. Ein Koalitionsvertrag ohne die Verankerung der Vergesellschaftung ignoriert den Willen und das Bedürfnis der Berliner Bevölkerung. Ein Bedürfnis, das ausschlaggebend für unsere bloße Existenz ist.

Für uns ist klar, Wohnen ist ein Grundrecht und keine Ware, die der kapitalistischen Profitlogik einfach überlassen werden darf. Wir sehen in dem Vorschlag der Initiative eine Möglichkeit schnellstens für mehr soziale Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Durch die Überführung der vergesellschafteten Wohnungen in Gemeineigentum, dass von einer Anstalt des öffentlichen Rechts verwaltet wird, sollen die Immobilien gemeinschaftlich von Stadtgesellschaft, Mieter*innen, Beschäftigten und vom Senat verwaltet werden. Dies stärkt die demokratische Beteiligung von Bürger*innen.

Dem demokratischen Willen, der durch das Ergebnis des Volksentscheids zum Ausdruck kam, darf sich nicht widersetzt werden. 57,6% der abgegebenen Stimmen haben mit JA! gestimmt (Amtliches Endergebnis). Das sind 1.035.950 Million Ja-Stimmen, die nicht ignoriert werden dürfen. Die Vergesellschaftung nicht umzusetzen wäre schlichtweg undemokratisch.

Die direkt-demokratische Entscheidung vieler Berliner*innen, der Volksentscheid, macht deutlich, dass die kapitalmarktgetriebe Mietsteigerung und die daraus resultierenden Folgen endlich angegangen werden müssen. Wir positionieren uns gegen die Privatisierung und Kommerzialisierung von Wohnraum und für die gemeinwohlorientierte Vergesellschaftung. Hierfür sehen wir den Vorschlag der Initiative als geeigneten und mit Abstand als dem kürzesten Weg an.

Die Vergesellschaftung ist ein sinnvolles Instrument, um eine Hebelwirkung auf dem restlichen Wohnungsmarkt zu erreichen. So können langfristig die Mieten gesenkt und bezahlbarer Wohnraum garantiert werden.

Im Sondierungspapier von SPD Berlin, Bündnis 90/ Die Grünen Berlin und DIE LINKE Berlin heißt es bisher, dass die neue Landesregierung das Ergebnis des Volksentscheides respektiert und verantwortungsvoll damit umgehen wird. Den Willen der Berliner*innen zu respektieren bedeutet für uns, dass die neue Expert*innenkommission nicht einfach erneut die juristische Machbarkeit der Vergesellschaftung prüft, dies ist bereits vom Berliner Abgeordnetenhaus und vom Bundestag erfolgt. Die Aufgabe der Kommission muss sein, so schnell wie möglich einen Gesetzesentwurf zur Vergesellschaftung zu erarbeiten, der alle offenen Fragen klärt und so einen gangbaren Weg formuliert, wie die Vergesellschaftung nach Beschlusstext des Volksentscheids umgesetzt werden kann.

– Beschluss von der Landesmitgliederversammlung am 07.10.2021