Dieser Antrag wurde auf dem Aktiventreffen am 25. März 2023 in Folge auf die Frühjahrs-Landesmitgliederversammlung am 12. März 2023 beschlossen.
Jedes fünfte Schulkind in Deutschland leidet an psychischen Schwierigkeiten, nicht einmal die Hälfte davon erhält die notwendige Unterstützung. Diese Zahlen gehen aus der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2014-17) des Robert-Koch-Instituts hervor. Das Schul- und Ausbildungsystem, sowie der ihm immanente Leitungsdruck ist oftmals ein erheblicher Faktor für das Entstehen psychischer Erkrankungen. Gleichzeitig bietet der Ort Schule aber auch das Potential Anlaufstelle für junge Menschen zu sein, sowie durch Aufklärungsarbeit, einen selbstverständlichen Umgang mit dem Thema und die Verfügbarkeit von Hilfsangeboten, gegen das gesamtgesellschaftliche Stigma psychischer Erkrankungen zu wirken und jungen Menschen von Beginn an beizubringen, was psychische Erkrankungen sind, wo sie Hilfe finden und wie sie ihre Freund*innen unterstützen können. Darüber hinaus sollen Schüler*innen präventiv lernen, wie sie sich um ihr psychologisches Wohlbefinden kümmern und Selbstfürsorge üben können. Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen im Berliner Schulsystem vielfältige Veränderungen unternommen werden.
Weiterhin soll in der Schule über psychische Erkrankungen, professionelle Anlaufstellen und weitere Hilfsangebote sowie psychische Gesundheit und das psychologische Wohlbefinden aufgeklärt werden. Damit dies möglich ist, sollen Inhalte zu psychischer Gesundheit im Lehramtsstudium verpflichtend werden. Die angehenden Lehrkräfte werden hierdurch für die psychische Gesundheit ihrer Schüler*innen sensibilisiert, können typische Anzeichen von psychischen Erkrankungen erkennen und sich dann professionelle Unterstützung suchen. Auch in die Ausbildung von Erzieher*innen soll das Thema aufgenommen und bereits in der Kita über Themen wie Mobbing aufgeklärt werden. Das Thema psychische Gesundheit soll weiterhin in die Lehrpläne Berliner Schulen aufgenommen werden.Darüber
hinaus sollen Aufklärungsangebote externer Organisationen die Rahmen der Unterrichtszeit stattfinden ausgebaut werden und selbstverständlicher und regelmäßiger Bestandteil der Schullaufbahn werden. Weiterhin sollen alle Schulen niedrigschwellig Informationsmaterial über bestehende Hilfsangebote zur
Verfügung stellen. Über die Hilfsangebote sollte das gesamte Schulpersonal Bescheid wissen, um im akuten Fall an sie verweisen zu können. Dazu sollen regelmäßig Schulungen stattfinden. Jede Schule sollte über mindestens ein*e Schulpsycholog*in und verfügen, welche eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Schüler*innen darstellen soll, bis diese die Möglichkeit haben, einen langfristigen Therapieplatz anzunehmen. Weiterhin soll jede Schule über mindestens eine*n Schulsozialarbeiter*in verfügen, die Anzahl soll sich hierbei proportional an der Anzahl der Schüler*innen einer Schule bemessen.