Flucht & Migration

Rechte von Asylsuchenden schützen statt Abschottungspolitik Belohnen – Stoppt den EU-Asylpakt und schafft sichere Fluchtwege!

Der Entwurf des EU-Asylpaktes, der unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft vorgestellt wurde, sieht Schnellverfahren mit reduzierten Schutzstandards unter Haftbedingungen an den Außengrenzen vor sowie eine Einschränkung der Rechte von Minderjährigen. Eine zügige Verteilung von Asylsuchenden oder konkrete  Maßnahmen, die die katastrophalen Bedingungen in den Lagern an den Außengrenzen verbessern würden, sind dagegen nicht vorgesehen.

Dieser Pakt setzt sich nicht für die Interessen von Schutzsuchenden ein, sondern macht Politik gegen sie. Menschenrechtsstandards werden abgesenkt, weitere Elendslager wie Kara Tepe und Lipa sind vorprogrammiert, in denen die Werte Europas in Asche und Schlamm versinken. Deswegen muss dieser Pakt gestoppt werden.

Konkret enthält der Entwurf des EU-Asylpaktes folgende Punkte:

Durch eine neue Screening-Verordnung sollen Menschen, die an europäischen Grenzen ankommen, innerhalb von 5-10 Tagen unter Haftbedingungen „gescreent“ werden. Standards für die Unterbringung sind nicht vorgesehen, ebensowenig eine Rechtsberatung. Wenn eine Person aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsland“ kommt, dessen Definition massiv ausgeweitet werden soll, wird der oder die Betroffene in ein verkürztes Asylverfahren mit reduzierten Schutzstandards geschickt. Dieses Verfahren soll bis zu 12 Wochen dauern und verpflichtet die Antragsstellenden während des laufenden Verfahrens vor Ort zu bleiben. Das bedeutet eine weitere ungerechtfertigte Inhaftierung an den europäischen Außengrenzen in einem Verfahren, in dem die Möglichkeit massiv beschränkt ist, einen Schutzstandard zu erlangen oder Rechtsmittel einzulegen. Das ist inakzeptabel und verhindert faire Asylverfahren, die dem individuellen Recht auf Asyl gerecht werden.

In dieser Art von verkürztem Verfahren können auch schon Anträge von  Minderjährigen ab 12 Jahren geprüft werden. Das verstößt gegen geltendes Recht zum Schutz von Minderjährigen, wie etwa der UN-Kinderrechtskonvention. Während des Verfahrens besteht kein Rechtsschutz, das Verfahren soll ebenfalls 12 Wochen dauern. Es darf nicht sein, dass Rechte von Minderjährigen eingeschränkt werden und eine deutsche EU-Ratspräsidentschaft dies nicht verhindert, sondern aktiv vorantreibt!

Länder, die weiterhin keine Menschen mit Fluchterfahrungen aufnehmen wollen, sollen laut neuem EU-Asylpakt sogenannte Abschiebepat*innenschaften übernehmen können. Sie übernehmen die Abschiebung von Menschen mit abgelehntem Asylantrag aus anderen EU-Ländern und werden dafür von der Verantwortung befreit, selbst Schutzsuchende aufzunehmen. Das ist nicht nur bürokratischer Irrsinn, sondern verhöhnt alle, die nach Europa fliehen, weil sie in ihrer Heimat nicht mehr sicher leben können.

Konkret bedeutet dieser Teil des Asylpaktes: wer am schnellsten abschiebt, wird belohnt und muss keine Menschen aufnehmen.

Der EU-Asylpakt höhlt das Recht auf Asyl aus. Wenn ein sogenannter „hoher Migrationsdruck“ gegeben ist, sollen Grenzprüfverfahren, also beschleunigte Asylverfahren, auch auf weitere Herkunftsländer ausgeweitet werden. Das widerspricht dem Grundsatz, dass ein faires und individuelles Asylverfahren ein Recht jedes Menschen ist. Zügige Verfahren werden nicht durch eine Absenkung menschenrechtlicher Standards erreicht, sondern durch ausreichend ausgestattete Asylbehörden sowie eine solidarische Verteilung von Asylsuchenden. Ebenso inakzeptabel ist der Vorschlag, Schutzsuchende im Falle einer Weiterwanderung in einen anderen EU-Staat von jeglichen Sozialleistungen auszuschließen. Dies stellt den Schutz der Menschenwürde fundamental in Frage und ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren!

Damit ist dieser Pakt ein Pakt für menschenrechtlich höchst fragwürdige schnellere Erfassungen, schnellere Entscheidungen und maximale Abschiebungen. Wir fordern, dass der EU-Asylpakt in seiner jetzigen Form gestoppt wird. Wir wollen stattdessen eine sofortige Evakuierung der Lager an den europäischen Außengrenzen und die Aufnahme von Schutzsuchenden durch aufnahmebereite Länder und Kommunen. Eine menschenverachtende Abschottungspolitik darf nicht belohnt werden!

Wir fordern,

• dass bei den anstehenden Beratungen der einzelnen Rechtsakte im Bundesrat eine möglichst breite Länder-Koalition die Einhaltung menschenrechtlicher Standards, den ungehinderten Zugang zum individuellen Recht auf Asyl sowie die  Unterstützung aufnahmebereiter Staaten, Länder und Kommunen einfordert. Die SPD muss den Kurs einer humanitären Asylpolitik im Bundesrat mittragen!

• dass die Klage gegen die Ablehnung der Landesaufnahmeanordnung für  Griechenland durch den Bund zügig und entschlossen vorangetrieben wird. Eine Verzögerung seitens der SPD ist angesichts der humanitären Notlage auf den  griechischen Inseln nicht akzeptabel!