Mieten & Stadtentwicklung

Landeseigene Wohnungsunternehmen stärken!

By 22. September 2020Januar 18th, 2021No Comments

In Berlin gab es im Jahr 2018 insgesamt circa 2.000.000 Wohnungen. Davon waren 1.650.000 Mietwohnbestand. Davon sind fast 200.000 Wohnungen sind in Besitz von Wohnungsgenossenschaften und 300.000 in städtischem Besitz. Weitere 75.000 Wohnungen sind sonstige Eigentumsformen, wie z.B. kirchliche Wohnungsunternehmen oder Gemeinschaftsprojekte. Von diesen Wohnungen sind wiederum ca. 25% als gemeinwohlorientiert anzusehen. Obwohl alle Eigentümer*innen Artikel 14 des Grundgesetzes unterliegen, wodurch die Wohnungen “zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen”, finden auf dem privaten Wohnungsmarkt in Berlin beispiellose Spekulationen statt.

70% Gemeinwohlorientiert bis 2050!

Ein Instrument gegen hohe Mieten und Verdrängung, ist den Anteil 
gemeinwohlorientierter und kommunaler Wohnungen massiv zu erhöhen. Unser Ziel ist dabei über 70% des Berliner Wohnungsbestandes bis 2050 gemeinwohlorientiert sind. Das können Wohnungen in besitz der landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Syndikate, geschütztes Wohnsegment und vergesellschaftete Wohnungen sein. Um dies zu bewerkstelligen gibt es verschiedene Ansätze, welche sinnvoll kombiniert schnelle und effiziente Ergebnisse zur Folge haben können.

Vorkaufsrecht der Bezirke gezielt ausüben und 
Abwendungsvereinbarung schärfen!

Viele Bezirke machen bereits von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Dadurch können von den Bezirken vergleichsweise einfach gezielt einzelne Häuser aufgekauft werden, die sonst gegebenenfalls an private Investor*innen verkauft würden. Diese Methode ist recht teuer, da sich die Bezirke an den – durch Spekulation in die Höhe getriebenen – Marktpreisen orientieren müssen. Deswegen fordern wir, die Kaufpreisberechnung bei der Nutzung des Vorkaufsrechts durch ein Bezirk, zu verändern. Der Kaufpreis soll sich künftig viel stärker am Verkehrswert des Grundstücks richten. Spekulativ getriebene Mitnahmeeffekte in der Verkehrs- und Bodenrichtwertermittlung sollen ausgeschlossen werden. Sollte der Verkaufspreis, also der Preis, der durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt entsteht, um

mehr als 5% vom Verkehrswert, also dem Wert, der auf Grundlage von der Art des Gebäudes und umliegenden ähnlichen Gebäuden ermittelt wird, abweichen, muss der Verkaufspreis an den Bezirk entsprechend Gesenkt werden. Der finale Verkaufspreis darf nicht mehr als 5% über dem Verkehrswert liegen. Da die Nutzung des Vorkaufsrechts ein sehr direkter Weg ist, Menschen vor der Verdrängung aus ihren Kiezen zu schützen. Aus diesem Grund fordern wir alle Berliner Bezirke auf, intensiver von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und entsprechende Gebiete als “Milieuschutzgebiete” auszuweisen, um das Vorkaufsrecht flächendeckend nutzen zu können. Damit die Mieter*innen wissen, was bei der Nutzung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk auf sie zukommt, sollen diese während des gesamten Prozesses begleitet und transparent informiert werden.

Außerdem soll eine spezielle Ankaufsagentur gegründet werden, welche zentral die Käufe der Landeseigenen Wohnungsunternehmen koordinieren und die Bezirke berät.

Für die Bezirke soll auf Bundeseben ein vergleichbares Werkzeug, wie das 
Vorkaufsrecht, geschaffen werden, welches sie auch außerhalb von 
Milieuschutzgebieten anwenden können um Häuser zu (re)kommunalisieren.

Wird das Vorkaufsrecht über die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung abgewendet, sollen Verdrängungseffekte über die Vertragsinhalte wie die Beschränkung zur Umwandlung, Nutzungsänderung oder Luxusmodernisierung sowie Kappung der Modernisierungsumlage verhindert werden. Die Grüne Jugend Berlin 
fordert die Schärfung der Abwendungsvereinbarung in den Inhalten.

Die größten Spekulant*innen auf dem Wohnungsmarkt enteignen!

Das prominenteste Beispiel zur Erhöhung der kommunalen Wohnungsbestände ist die Vergesellschaftung von Wohnraum nach Grundgesetz Artikel 15, wie es die “Initiative Deutsche Wohnen und co. Enteignen” fordert. Wenn die Initiative Erfolg hat, würden dadurch auf einen Schlag über 240.000 Wohnungen kommunalisiert werden. Da die Stadt Berlin bei der Umsetzung eines solchen Gesetzes, die Hauseigentümer*innen “nur” angemessen entschädigen und nicht für den aktuellen Marktpreis aufkommen muss, würde diese Methode recht preiswert ausfallen. Deswegen fordern wir den rot-rot-grünen Senat auf, ein solches Gesetz zu verabschieden und mindestens 240.000 Wohnungen den Spekulationen des Marktes zu entziehen. Weil durch die Enteignung der Anteil des gemeinwohlorientierten Wohnungsbestandes sprunghaft steigen würde, wäre das Ziel “Berlin 70% gemeinwohlorientiert bis 2050” deutlich greifbarer.

Durch mehr Neubau bezahlbare Mieten schaffen!

Im Jahr 2018 haben die landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften ca. 2.000 neue Wohnungen gebaut. In der gleichen Zeit wurde von privaten Wohnungsunternehmen 10.000 Wohnungen gebaut. Im Verhältnis zu der Zahl ihrer

Wohnungsbestände haben somit die landeseigenen und Genossenschaften etwa genau so viel, wie die privaten Wohnungsunternehmen gebaut. Jedoch wurde von privaten Wohnungsunternehmen viel im hohen Preissegment gebaut, da dort deutlich höhere Gewinne erzielt werden können. Diese Wohnungen sind für viele Berliner*innen unbezahlbar und tragen nicht zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes bei. Deswegen fordern wir, dass durch eine Neubau-Offensive der Bestand der landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften massiv erhöht wird. Bis 
2026 sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen überwiegend im mittleren und niedrigen Preissegment jährlich 10.000 neue Wohnungen bauen.

Ein zentraler Punkt, an dem Neubau aktuell oft scheitert, ist der Fehlende 
Boden. In Zukunft wird der Boden in Berlin noch knapper und wahrscheinlich teurer, weshalb es Landeseigene Wohnungsunternehmen noch schwerer haben werden, genügend neu zu bauen. Um den Neubau der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu stärken, müsste Berlin stärker eine vorausschauende Bodenpolitik betreiben: Über die vorausschauende Bodenbevorratung bzw. dem strategischen Ankauf von 
Grundstücken soll bezahlbarer Wohnraum für die Stadt gesichert werden.

Kritisch mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen umgehen!

Zwar unterliegen die landeseigenen Wohnungsunternehmen strengeren Auflagen als private Akteure auf dem Wohnungsmarkt. Trotzdem gab es im Jahr 2018 mehr als 300 Zwangsräumungen durch landeseigene Unternehmen. Auch gemeinwohlorientierte Akteur*innen bieten also keinen umfassenden Schutz für Mieter*innen und klagen zum Teil bis zum letzten Mittel, um diese räumen zu können. Aufgrunddessen braucht es einen kritischen Umgang mit landeseigenen Wohnungsunternehmen!

Die Landeseigenen transparent und demokratisch machen!

Drei der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen haben die Rechtsform “Aktiengesellschaft”. Sie unterliegen daher nicht der Kontrolle des Senats sondern folgen privatwirtschaftlichen und profitorientierten Interessen. Dies ist weder transparent, noch demokratisch! Daher fordern wir, alle landeseigenen Wohnungsunternehmen in sogenannte “Anstalten des öffentlichen Rechts” umzuwandeln. Dadurch wird gesichert, dass deren Handeln dauerhaft im Sinne der Allgemeinheit erfolgt und einer demokratisch legitimierten Kontrolle unterliegt, da sie so der politischen Lenkung des .Berliner Senats unterstehen.

Aktuell ist die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) die einzige 
Gesellschafterin der Landeseigenen Wohnungsunternehmen. Dies gibt dem/der Finanzsenator*in unberechtigt viel Gestaltungsmacht für die Wohnungen in der Stadt. Daher fordern wir, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK) neben SenFin gleichberechtigte

Gesellschafterinnen der landeseigenen Wohnungsunternehmen werden. Nur können die Landeseigenen Wohnungsunternehmen ganzheitlich ihren Auftrag für die Stadt erfüllen und zur sozialen Stabilität beitragen sowie ihren Beitrag an der Bekämpfung der Klimakrise leisten.

Eine weitere wichtige Rolle bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen spielen die Mieter*innen. Diese haben leider aktuell kein bis kaum Mitspracherecht bei der Planung von Sanierungen oder Neubau. Deswegen fordern wir, dass alle landeseigenen Wohnungsunternehmen demokratisch gewählte Mieter*innenbeiräte etablieren und diesen angemessene Kompetenzen geben. Dies beinhaltet, dass sie frühzeitig und ernsthaft auf Planungen einfluss nehmen können und außerdem in bestimmten Fällen ein Vetorecht besitzen.

Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und 
den landeseigenen Wohnungsunternehmen zukunftsfähig machen!

Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den landeseigenen Wohnungsunternehmen soll zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen, dazu zählen die Sicherstellung der Wohnraumversorgung für insbesondere einkommensschwache Haushalte über die Belegungs- und Preisbindungen sowie weiterführende Kappungen der Mieterhöhung nach Modernisierungen oder auf das ortsübliche Niveau.

Aufgrund zunehmender Verdrängungsprozesse müssen die Quoten für Mietpreis- und Belegungsbindungen in den städtischen Wohnungen erhöht werden. Klimawandelbedingte Folgen wie Hitzeinseln oder zunehmende Luft- und Lärmbelastungen als Folgen der städtischen Verdichtung beeinträchtigen die gesunnde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Um gesunde und lebenswerte Wohnquartiere zu erhalten und weiterzuentwickeln, sind ökologische Anforderungen an die Kooperationsvereinbarung sowohl auf den städtischen Bestand als auch an den Neubau der landeseigenen Wohnungsunternehmen zu stellen.

Zur Evaluierung der Regelungen der Kooperationsvereinbarung sowie des 
wohnungspolitischen Ziels der Sicherstellung der Wohnraumversorgung sind die Wohnbelastungskosten regelmäßig zu erfassen. Verdrängungsprozesse sollen damit im Vorfeld unterbunden werden.