Queerfeminismus

Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien

By 22. September 2020Januar 18th, 2021No Comments

Die Grüne Jugend Berlin möge folgenden Antrag beschließen und auf Bundesebene, sowie bei Bündnis 90/DIE GRÜNEN einbringen:

Obwohl es nicht-heterosexuellen Paaren inzwischen ermöglicht wurde zu heiraten oder Lebenspartnerschaften einzugehen, besteht laut dem deutschen Abstammungsrecht eine „normale“ Familie noch immer aus einer Mutter und einem Vater. 
Aus diesem Grund ist ein Kind das in eine heterosexuelle Ehe oder 
Lebenspartnerschaft geboren wird meist automatisch auch das Kind des Mannes, auch wenn es sich nicht um den biologischen Vater handelt. 
Wird jedoch ein Kind in eine nicht-heterosexuelle Ehe oder Lebenspartnerschaft geboren, muss das zweite Elternteil eine langwierige Stiefkindadoption durchlaufen. Dieser Ungerechtigkeit muss ein Ende bereitet werden. Deshalb fordern wir, das Abstammungsrecht zu reformieren, jegliche Andeutung auf das Geschlecht der Eltern aus dem Gesetz zu streichen und Kinder die in eine Lebenspartnerschaft oder Ehe geboren werden generell automatisch auch als Kind des nicht-gebärenden 
Elternteils anzuerkennen, unabhängig vom Geschlecht der beiden Eltern.

Änderungsvorschlag:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
§ 1591 Elternschaft

Elternteil eines Kindes ist die Person, 
1. die ein Kind geboren hat, 
2. die zum Zeitpunkt der Geburt mit der gebärenden Person verheiratet ist, 
3. die die Elternschaft anerkannt hat oder 
4. deren Elternschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das 
Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Außerdem soll in allen folgenden Paragraphen des Abstammungsrechts von 
Elternschaft und nicht von Vaterschaft die Rede sein.

Dadurch wird auch die Formulierung in §1591 BGB „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ angepasst, da sie Personen diskriminiert, die 
biologisch dazu in der Lage sind ein Kind zu gebären, sich aber nicht als Frau identifizieren.

Wir fordern Bündnis 90/ DIE GRÜNEN BERLIN dazu auf, in einer Bundesratsinitiative diese Diskriminierung mit einer Gesetzesänderung sofort zu beenden!