Bildung

Mehr Entscheidungskraft den Betroffenen – Schüler*innenpartizipation stärken

By 22. September 2020Januar 18th, 2021No Comments

Gerechte Behandlung von Schüler*innen in der Schulgemeinschaft ist nicht immer selbstverständlich gegeben. Die Berliner Schulverfassung ist eine der demokratischsten deutschlandweit. Dennoch stellen wir eine erhebliche Diskrepanz zwischen ihren Möglichkeiten und ihrer Wahrnehmung fest. Diese Diskrepanz ist auf einen Konstruktionsfehler des Schulgesetzes und der herrschenden Einstellung über Schulpolitik zurückzuführen. Die Möglichkeit funktionierender demokratischer Prozesse an Schulen ist die Voraussetzung, möglichst viele Entscheidungen an der Schule über diese Prozesse zu Regeln: Schulkultur, Verwirklichung der Rahmenlehrpläne, Gebäudegestaltung und viele Weitere.

Das Schulgesetz bietet einen weiten Rahmen, aber wenig Mittel um Mitbestimmung durchzusetzen. Daher fordert die Grüne Jugend Berlin ein Beanstandungsrecht auch für schulische Gremien. Damit soll gewährleistet werden, dass die schulischen Mitwirkungsrechte eingehalten werden.

Die Gremien in den Schulen agieren oft eigenständig in einem eigentlich 
gemeinschaftlichen Prozess. In einem solchen kann eine Interessenvertretung nur funktionieren, wenn bekannt ist, welche Themen wo beraten werden (Koordination) und sich demnach zu ihnen geäußert werden kann (Repräsentation). Daraus entstehen zwei Forderungen: Zum einen muss der schulische Diskurs zwischen den Gremien auf zeitliche und inhaltliche Weise koordiniert sein. Sodass gemeinsame Themen gemeinsam beraten und entschieden werden. Ein solcher Koordinierungsauftrag muss im Schulgesetz verankert werden.

Im Schulgesetz gibt es einen Paragraphen zur „Stellung der gewählten 
Vertreterinnen und Vertreter“. Wir fordern einen weiteren Paragraphen zur „Stellung der beratenden Mitglieder“. Dieser soll insbesondere Anhörungsrechte und Protokollrechte enthalten.

Schulen benötigen transparente Entscheidungsprozesse. Die Senatsverwaltung soll von ihrem Recht, Geschäftsordnungen zu erlassen verpflichtend Gebrauch machen. Schulen sollen sich eine Rahmengeschäftsordnung geben, in der gremienübergreifend Entscheidungsprozesse (im Sinne einer koordinierten Gremienarbeit) festgehalten sind. Ein Geschäftsordnungsauftrag soll im Schulgesetz verankert werden, sodass diese Verfahren dann auch über das Beanstandungsrecht der Gremien durchsetzbar sind.

Außerdem haben die Schulen die Verantwortung die Schüler*innen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären sowie ihnen die Bedeutung und Möglichkeiten einer Schüler*innenvertretung bewusst zu machen. Die Schulen werden verpflichtet in einem gemeinsamen Prozess ein Ausbildungs- /Förderkonzept für Schülervertreter zu entwickeln. Das Recht der Schüler*innen über ihre Rechte aufgeklärt zu werden muss als explizite Ergänzung der Informationsrechte im Schulgesetz verankert werden. Gleichzeitig gilt es, das Demokratiebewusstsein als fachübergreifende 
Kompetenz anzuerkennen. Ausreichende Aufklärung der Schüler*innen über ihre Rechte innerhalb der demokratischen Strukturen von Schulen ist ein elementarer Schritt in der Entwicklung hin zu mündigen Bürger*innen. Das Wissen über Strukturen und Möglichkeiten, sowie erste Erfolgserlebnisse in Ämtern oder Gremien führen die Kinder bestmöglich und praktisch an die Politik heran. Daher fordern wir bereits mit dem Schulbeginn in der ersten Klasse ein spielerisches Heranführen an die Grund-, Kinder- und Menschenrechte und damit verbundene Werte. Ab der Sekundarstufe soll sich in jeder Klasse intensiv mit den schulgesetzlichen Regelungen zur Schüler*innenpartizipation beschäftigt werden. Unter anderem müssen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schüler*innenvertretung klar werden. Vor den Wahlen soll es die Möglichkeit geben, das Verständnis für die Strukturen zu erneuern, beziehungsweise auszubauen.

Schüler*innen sollen mehr Verantwortung erlernen, sich gegenseitig unterstützen und mehr Partizipation in der Schule erlangen. Dieses Ziel verfolgt das Konzept Klassenrat. Hier sind die Hauptakteure die Schüler*innen unter Eigenregie. Der Besprechung von Probleme, Gestaltungswünsche, Klassenregeln usw. wird ein Forum geboten. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach den Schüler*innen. Wir fordern, dass an allen Schulen eine Klassenratsstunde pro Woche eingeführt wird.

Gleichzeitig müssen die Schüler*innen auch an den Klassenrat herangeführt und ihnen die damit einhergehenden Möglichkeiten nahegebracht werden. Zu erlernen, wie man in konkreten Situationen partizipieren kann, ist eine der Hauptsäulen demokratischer Erziehung.

Die Schulkonferenz verkörpert die Idee, dass drei gleichwertige Parteien auf Augenhöhe demokratische Entscheidungen treffen. Um dieses Prinzip zu vollenden fordern wir, dass Schulleiter*innen zwar den Vorsitz führen, jedoch kein Stimmrecht qua Amt mehr haben. Dahingehend soll die Schulverfassung geändert werden.

Anonymisierte Umfragen

Zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit der Beantragung von 
Vergleichsuntersuchungen sollten anonymisierte Umfragen (Evaluation von Essen, Regelungen etc.) an Schulen durchgeführt werden. Zweck ist die Förderung der Demokratisierung von Schulen durch eine Vereinfachung des Einholens der Meinungen zu neuen Ideen für schulinterne Projekte und Konzepte und Stärkung der Meinungsbildung durch Integration aller Betroffenen in schulinterne Debatten. Diese Umfragen dürfen durch alle Gremien beantragt werden, und dürfen für die Schüler*innen nicht in Konflikt mit unterrichtlichen Verpflichtungen stehen.

Demokratie vor Ort erleben

Zu praktischer Demokratiebildung gehört auch das Gewinnen von Eindrücken in politischen Institutionen vor Ort. Jede Schule sollte daher Ausflüge mit den Schüler*innen zur Bezirksverordnetenversammlung ihres Ortes machen. Wir fordern wahre Mitbestimmung in Form einer Möglichkeit zur Antragseinbringung der Schüler*innen über den BSA in der Bezirksverordnetenversammlung. Mit dieser Entscheidung geht eine Änderung des § 83 BschulG einher hin zu einem allgemeinpolitischen Mandat für Schülervertretungen.

Demonstrationsrecht

Das Demonstrationsrecht gilt grundsätzlich auch für Schüler*innen und in der Schulzeit. Wir fordern den Senat auf Wege zu finden, beide Grundrechte zu ermöglichen. Es soll mit Freistellungsanträgen an die Klassen- oder Schulleitungen gearbeitet werden, über die im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags befunden wird.