Demokratie & Recht

Basisdemokratisch auch während der Covid-Krise

By 4. August 2020Januar 18th, 2021No Comments

Dass gerade in Krisenzeiten Einzelpersonen über gesellschaftlich wichtige 
Fragestellungen entscheiden, sehen wir als GRÜNE JUGEND Berlin kritisch. Deshalb ist es uns in unseren Strukturen wichtig, auch in Krisenzeiten so viele Beteiligungsmöglichkeiten wie möglich zu erhalten.

Zwar werden aktuell die pandemiebedingten Einschränkungen immer weiter gelockert. Wir haben als Verband allerdings nicht die strukturellen und finanziellen Kapazitäten, Veranstaltungen mit vielen Person unter Einhaltung aller aktuellen Vorschriften durchzuführen. Dennoch möchten wir der Gefahr entgegentreten, dass mangels in Person stattfindenden Treffen mehr Entscheidungen vom Landesvorstand oder Einzelpersonen ausgehen.

Nach unserer aktuell geltenden Satzung sind Personenwahlen geheim durchzuführen (§ 14 Abs. 1). Abstimmungen werden dagegen grundsätzlich offen durchgeführt, es sei denn, dass ein Mitglied geheime Abstimmung beantragt (§ 14 Abs. 2). Eine sachgemäße und sichere Durchführung von Personenwahlen online halten wir nach aktuellem Stand nicht für umsetzbar.

Auch die Durchführung von Abstimmungen, die auf einer LMV erfolgen, halten wir nicht für uneingeschränkt online umsetzbar. Die LMV beschließt als einziges Gremium unseres Verbandes über Satzungsänderungen und fasst bindende inhaltliche Beschlüsse. Diese Beschlüsse leben von Debatten, die in Person viel besser durchzuführen sind als online.

Inhaltliche Beschlüsse können allerdings auch von Aktiventreffen beschlossen werden, solange sie LMV-Beschlüssen nicht widersprechen. Hierin sehen wir eine Chance, einen Kompromiss zwischen Beteiligungsmöglichkeiten und Fairness bei persönlichen Treffen mit der Aufrechterhaltung unserer basisdemokratischen Struktur zu finden. Offene Abstimmungen zu inhaltlichen Themen, die vorangegangenen LMV-Beschlüssen nicht widersprechen dürfen, halten wir für online gut umzusetzen.

Unsere Satzung verbietet nicht ausdrücklich die Durchführung irgendwelcher Veranstaltungen, auch nicht der LMV, online. Weil aber bestimmte demokratische Grundsätze in einem Online-Format mit unseren Mitteln nicht einzuhalten sind (zum Beispiel dem Grundsatz der geheimen Wahl, s.o.), brauchen wir eine Kompromiss- und Übergangslösung – ohne dass generell Online-Formate für die Zukunft ausgeschlossen würden. Sobald wieder eine LMV in Person stattfinden kann, kann sie – auch mit Satzungsänderungen – über die Durchführung von Online-Formaten für die Zukunft entscheiden.

Die Grüne Jugend Berlin möge daher beschließen, dass

  • Aktiventreffen und insbesondere die inhaltliche Beschlussfassung (§ 10 
    Abs. 2 Nr. 2 der Satzung) auch online stattfinden darf,
  • Bei Online-Abstimmungen Datenschutzregelungen eingehalten werden und 
    Abstimmungen transparent und offen dokumentiert werden müssen,
  • Bei Antrag eines Mitglieds auf geheime Abstimmung die Abstimmung auf die 
    nächste in Person stattfindende LMV/Aktiventreffen vertagt wird,
  • LMVen nicht online stattfinden dürfen.

Dieser Beschluss tritt außer Kraft, sobald eine der folgenden beiden Bedingungen erfüllt wird:

  • Die Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung tritt außer Kraft
  • Es findet eine LMV in Person statt.