Die Wohnungssituation
Dass die Wohnungs- und Mietensituation in Berlin katastrophal ist, ist
mittlerweile allgemein bekannt. In der wachsenden Metropole, die Berlin ist,
steigt der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum seit Jahren gravierend an – diesem
Bedarf wird jedoch nicht begegnet. Nachbarschaftliche Beziehungen werden
gentrifizierungsbedingt zerstört und Flexibilität gleichzeitig eingeschränkt.
Die Folgen dieses strukturellen Versagens sind Obdachlosigkeit, Gentrifizierung
und Armut und in Berlin wird gut die Hälfte des Haushaltseinkommens für die
Kaltmiete ausgegeben (1). Nachbarschaftliche Beziehungen werden
gentrifizierungsbedingt zerstört und Flexibilität gleichzeitig eingeschränkt.
Wäre man früher, beispielsweise seinem neuen Job von Charlottenburg nach Britz
hinterhergezogen, kann oder will man sich dies heutzutage ob der Differenz
zwischen jahrealten, günstigen Mietverträgen und exorbitanten Summen bei
Neuabschluss nicht mehr leisten.[2][3].
Der Grund für diesen Missstand ist die Art und Weise, wie das Menschenrecht auf
Wohnen (ICESCR Art. 11[4]) in unserer Gesellschaft heutzutage organisiert ist:
kapitalistisch. So stellte eine Studie der Arbeitskammer Wien fest, dass „auch
bei einem angespannten Wohnungsmarkt und freien Marktmieten im Neubau sowie
aufgrund des Vergleichsmietensystems real steigenden Erträgen im Bestand […]
der private Markt keine bedarfsgerechte Bautätigkeit“ entwickelt hat[5].
Wohnungsmarkt ist kein Markt
Denn die Grundlagen für marktwirtschaftliche Verteilung von Gütern ist, wenn es
um Wohnung geht generell und in einer angespannten Situation wie in Berlin
besonders, nicht gegeben. Die Machtverhältnisse von Anbietern und Nachfragern
sind eklatant ungerecht, da sich Wohnungssuchende im Gegensatz zu Vermietern
selbstverständlich nicht entscheiden können, ob sie ein Geschäft eingehen. Dann
säßen sie nämlich auf der Straße. Erforderliche Transparenz ist auch mit der
jetzigen Form der sogenannten Mietpreisbremse in keiner Weise gegeben. Eine
zentrale Charakteristik des „Wohnungsmarktes“ ist auch, dass „er“ sehr träge
reagiert und somit Nachfrage sehr verzögert bedient. In anderen Worten: Wenn Not
am Mann/ an der Frau ist, dauert es noch locker ein Jahrzehnt bis eine Immobilie
gebaut ist.
Bestünden allerdings ideale Voraussetzungen für einen Markt, so würde sich
dieser selbstverständlich nicht an den Grundbedürfnissen der Menschen, sondern
an der Profitgenerierung orientieren. Dieses Paradigma wird beispielhaft auch
dadurch illustriert, dass immer größere Luxuswohnungen für gut zahlende
Kundschaft entstanden sind (Wohnfläche/Wohnung ist in den letzten 24 Jahren
streng monoton gewachsen[6]) – eine Tatsache, die auch die von schwarz-gelb
gebetsmühlenartig wiederholte vermeintliche Patentlösung „Mehr Bauen“ bzw. „Mehr
Baufläche ausweisen“ ad absurdum führt. Ganz zu schweigen von den ökologischen
Folgen der massenhaften Versiegelung: Überschwemmungsanfälligkeit, Hitzeinseln,
Smog, fehlender Windfang, Biodiversitätsverlust etc..
Eine Anekdote aus dem Bezirk Mitte illustriert diese Paradoxie der
Profitorientierung: In der Burgsdorfstr. im Wedding rottet ein Wohnhaus vor sich
hin, in dem schon lange keine Menschen mehr ein Dach über dem Kopf finden. Auf
besagtem Dach wachsen mittlerweile schon Bäume. Eine bodenlose Frechheit wurde
dieser Fall spätestens dadurch, dass noch nicht einmal die der Allgemeinheit
durch das Haus entstanden Kosten (in Form von Sperrung der Straße auf der
gesamten Länge des Hauses, Begutachtung durch Bezirksamt und Rechtsstreit) vom
Eigentümer übernommen werden[7]. Und dies ist nur einer der rund 1000 Fälle von
Leerstand in Berlin[8]. Grotesker wird diese Situation dadurch, dass im selben
Bezirk eine polemische Debatte über Obdachlose im Tiergarten geführt wird und
der öffentlichen Hand noch nicht einmal die Mittel zur Verfügung stehen, ein
Obdachlosenheim mit ca. 100 Parteien am Laufen zu halten[9]. Und wenn der
Bezirksbürgermeister aus eigener Tasche Unterstützung leistet, wird ihm mit
einem Disziplinarverfahren gedankt[10].
Wie bringen wir mehr Wohnungen in staatliche Hand?
Die Schlussfolgerung aus der Erkenntnis, dass eine marktradikale Organisation
des Wohnungsbedarfes scheitert, muss ein beherzter staatlicher Eingriff sein.
Ein Blick nach Wien zeigt, dass das keine Fantasien, sondern andernorts gelebte
Realpolitik ist. Hier wohnt jeder vierte im Gemeindebau[11]. Eine Studie stellte
vor Kurzem fest, dass der Grund weshalb Berlin im Vergleich zu Wien relativ wie
auch trotz 1,9-facher Größe absolut in den vergangenen Jahren deutlich weniger
Wohnraum geschaffen hat daran liegt, dass in Berlin die staatlichen Strukturen
aus der Hand gegeben wurden[12]. Dies geschah maßgeblich in den rot-roten Jahren
Berlins, wurde von rot-schwarz fortgesetzt und ist auch der Grund, aus dem es
der öffentlichen Hand bei den exorbitanten Preisen trotz Vorkaufsrecht
schwerfällt einen nennenswerten Bestand an Liegenschaften wiederaufzubauen[13].
Um dieser Problematik zu begegnen, ist es sinnvoll drei Dinge zu tun:
Erstens muss eine im Bundesrat beschlossene Initiative des Berliner
Bürgermeisters Michael Müller weitergedacht werden[14]. Diese sieht vor, dass
der Bund Grundstücke, die er in Länder- oder Bezirkshand überführen will, nicht
mehr wie bisher zum höchsten Bieterpreis, sondern zu einem gutachterlich
ermittelten Sachwert, abgeben kann. Wir sind der Meinung, dass es notwendig ist,
noch weiter zu gehen und gesetzlich festzusetzen, dass jedwedes Objekt, das per
Vorkaufsrecht, welches ja ohnehin nur in besonders kritischen sogenannten
„Milieuschutzgebieten“ angewendet werden kann, erworben werden soll, zu einem
solchen Gutachterpreis in über den Tisch gehen soll. Es wäre wünschenswert eine
solche Regelung ebenfalls für Hausbesitzerprojekte und nachbarschaftliche
Wohnungsbaugenossenschaften zu implementieren(s.u.).
Zweitens ist es notwendig eine solche im Nachhinein misslichen Situation dadurch
vorzubeugen, dass Liegenschaften gar nicht erst verkauft werden dürfen. Wir
fordern also ein grundsätzliches Verkaufsverbot von Wohneigentum aus staatlicher
Hand in Berlin, das Ziel muss langfristig sein 50% der Berliner Wohnungen in
Landeshand zu haben. Diese Maßnahme geht im übrigen mit der zu Grunde liegenden
Policy, das Grundbedürfnis Wohnen nicht marktradikal zu organisieren, konform.
Eine Ausnahme von diesem Veräußerungsverbot sollten bürgerlich organisierte
Genossenschaften und Hasuprojekte bilden (s.u.).
Drittens führt uns die Aktualität der Lage und die größer werdende Gefahr einer
Blase[15] zu der, unserer Meinung, angemessene Ultima Ratio, der Verstaatlichung
von Wohneigentum. Wir sind der Auffassung, dass, wenn man für Autobahnen oder
Kohleabbau Enteignungen durchsetzen kann, dass das auch möglich sein muss, wenn
ganz offensichtlich gegen dass Grundgesetz verstoßen wird (Art. 14 /2 GG):
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen.“ Mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass der rot-rot-grüne
Senat diese Möglichkeit prüft[16]. Für angemessen halten wir eine Regelung, die
es erlaubt, private Wohnhäuser in die Hand städtischer Wohnungsbaugesellschaften
zu überführen, sofern diese zu mindestens 95% für mindestens 6 Monate leer
standen, so wie es im Fall der Burgsdorfstraße der Fall ist. Wir halten diesen
Schritt nicht nur für legitim, sondern für absolut notwendig.
Möglichkeit zur Ausgestaltung eines staatlichen Wohnmarkts:
Ein staatlicher Wohnmarkt muss besonderes Augenmerk auf die gerechte
Partizipation aller Teilnehmer legen. Daher fordern wir bereits entwickelte
Strategien im Bereich der lokalen Stadtentwicklung konsequent umzusetzen. Dafür
bedarf es umfangreicher Investitionen für kommunalen Wohnkonzepte, die inhärent
von der Kooperation zwischen Mieter, Wohnungsbaugesellschaften und lokaler
Verwaltungsebene abhängen. Beispiel dafür können bereits durchgeführte
Modellversuche sein, wie etwa in München (Erwerb von Belegungsrechten zur
Stabilisierung der städtischen Eingriffsreserve) oder Hamburg (Erprobung eines
Housing Improvement Districts)[17].
Eine Studie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung[18]
zeigt zwei grundlegende Vorteile kommunaler Wohnungsprojekte: zum einen
verbessert sich die Informations- und Entscheidungsgrundlage aller Akteure durch
die Notwendigkeit einer engen Abstimmung der einzelnen Projektschritte. Es wird
betont: nur durch eine vertrauensvolle Arbeit der Teilnehmer können Fortschritte
erzielt werden. Wir denken, schon allein dieser Vertrauensgewinn ist in
Anbetracht eines auch emotional überhitzten Wohnungsmarkts schon von
intrinsischem Wert. Zum anderen bleiben die Profitinteressen großer privater
Wohnungsbauunternehmen in den meisten Fällen außen vor. So werden die Interessen
der Mieter und Anwohner in den Mittelpunkt gerückt.
Zur Umsetzung dieser kommunalen Konzepte wurde bereits 2012 das
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) auf Bundesebene beschlossen. In Berlin
scheiterte die Umsetzung dieses Gesetzes bisher an Sach- und Personalmangel auf
Verwaltungsebene, fehlenden Handlungsanleitungen sowie unzureichender externen
Unterstützung. Die Gewährleistung eines im Grundgesetz verankerten
Allgemeingutes darf weder am privaten Profitinteresse noch an mangelnder
Verwaltungskapazität scheitern. Wir fordern daher, kommunalen Wohnungskonzepten
den zentralen Stellenwert einzuräumen, den sie verdienen und bereits erforschte
kommunale Wohnprojekte mit Hilfe des WoFG auch in Berlin umzusetzen.
Wie bringen wir Wohneigentum in Selbstverwaltung?
Michael Kopatz vom Öko-Institut Wuppertal stellt fest: „Ein verantwortungsvoller
Umgang mit Immobilien ist gerade dann zu beobachten, wenn die
Unternehmensführung von der öffentlichen Hand oder den Bürgern selbst getragen
werden.“[19]. Verantwortungsvoll ist dabei sowohl ökologisch, als auch sozial
gemeint. Wenn sich Menschen zusammentun, um gemeinsam, selbstorganisiert und
basisdemokratisch ihre Wohnungen zu verwalten, dann ist das aus vielerlei
Hinsicht begrüßenswert. Es fördert nachbarschaftliche Bindungen, insbesondere
wenn es sich um einzelne Mietshausprojekte handelt, und bietet somit Menschen
einen sicheres, solidarisches Netz. Nachbarschaftliche Beziehungen sind insofern
auch wünschenswert, als dass die Wege der Einzelnen deutlich kürzer werden und
eine Ökonomie des Tauschens, Teilens und Schenkens ermöglicht wird. Zu betonen
ist auch, dass Genossenschaften wie auch Mietshäuserprojekte in aller Regel
basisdemokratisch organisiert sind und daher nicht nur einen sinnstiftend Effekt
auf den*die Einzelne*N haben, sondern auch eine sozialere Verwaltung an den Tag
legen. Aus staatlicher Sicht ist es sicherlich auch anzuerkennen, dass die
Wirtschaftsleistung und letztlich auch das Geld nicht aus den lokalen
Kreisläufen verschwindet, geschweige denn in Immobilienfonds, internationale
Großkonzerne oder Steueroasen abfließt. Gewöhnlich wird auch nicht mit seinen
eigenen vier Wänden spekuliert. Solvent sind solche Nachbarschaften in den
meisten Fällen allerdings trotzdem, da an statt der Miete einfach der Kredit
bedient wird und die Gemeinschaft für Einzelne im Zahlungsausfall einspringen
kann.
Wie fördert man also solche Organisationsformen? Oben wurden bereits zwei
Maßnahmen genannt. Darüber hinaus fordern wir, dass Mietshausbesitzerkollektive,
also Gemeinschaften, die lediglich ein Haus verwalten, immer Häuser, die zum
Verkauf stehen, zum Gutachterpreis erwerben können. Sinnvoll ist diese Maßnahme
nur, wenn in solchen Fällen der gemeinschaftlichen Selbstverwaltung die Kosten,
die bei dem Gutachterprozess entstehen, vom Staat übernommen werden. Löblich
wäre auch eine finanzielle Unterstützung, denn daran scheitert es oft. So sollen
von staatlicher Seite Bürgschaften für zum Erwerb von Mietshäusern an Kollektive
ausgegebene Kredite erteilt werden und Kredite zu besonders günstigen
Bedingungen über die KfW eingerichtet werden.
Mit Bestand auskommen
Kurzfristig ist mit der Situation umzugehen, dass (in Berlin) zu wenige
Wohnungen für Interessierte zur Verfügung stehen. Da diesem Mangel
markwirtschaftlich wie auch staatlich nur träge begegnet werden kann (s.o.),
stehen wir vor der Herausforderung, mit dem aktuellen Bestand an Wohnungen
zurechtkommen zu müssen. Die Lösung präsentiert sich darin, dass Anreize
geschaffen werden, um von einer (zu) großen Wohnung in eine kleinere zu ziehen
oder solch eine Wohnung effektiver zu nutzen. Dies ist zum Beispiel häufig
sinnvoll, wenn in Familien die Kinder ausgezogen sind. Erstens fordern wir eine
Umzugsprämie , wenn jemand in eine kleinere Wohnung zieht. Zweitens fordern wir,
eine „Tauschbörse“ einzurichten, wodurch zwei Parteien die Wohnungen tauschen
können. Hier muss gesetzlich garantiert werden, dass bestehende Mietverträge
bestehen bleiben.
Keine Spekulation, keine Steuerflucht
Im Rahmen der Paradise Papers sind auch die unmoralischen Praktiken
international agierender Investoren bekannt geworden. Wir müssen den
profitorientierten Raubtierkapitalismus auch in der Berliner Wirtschaft
bekämpfen. Deshalb fordern wir die Einführung einer Steuer auf Immobilienkäufe
aus dem Ausland nach dem Vorbild Vancouver’s.
Auch ist das Steuerschluploch der sogenannten Share Deals, bei denen die
Grunderwerbssteuer umgangen wird, zu stopfen. Dazu fordern wir, die
Grunderwerbssteuer nur bei solchen AGs zu erlassen, deren Wert sich zu weniger
als 75% aus Immobilienbesitz speist.
Damit die staatlichen Wohnungen auf jeden Fall den Menschen zu gute kommen, die
sie wirklich brauchen, dürfen städtische Wohnungsunternehmen nicht
gewinnorientiert handeln. Wir möchten daher mit unseren Forderungen an den
Volksentscheid Mieten anknüpfen: städtische Wohnungsunternehmen sollen zu
Anstalten öffentlichen Rechs werden und gemeinwohlorientiert sein! Des weiteren
begrüßen wir den Vorschlag, Mieten einkommensabhängig zu gestalten.
Unser Ziel ist langfristig, selbstverwaltete Nachbarschaftskollektive als
Regelfall des Wohnverhältnisses zu erreichen. Grundbedürfnisse dürfen wir nicht
einer neoliberalen Marktordnung überlassen, denn wie wir wohnen wollen, wissen
wir am besten.
Die Häuser denen, die drin wohnen!
[1]https://www.immonet.de/service/fileadmin/presse/presseservice/2014/140917_Imm-onet_Grafik_Miete_Einkommen.pdf [2]https://www.economist.com/news/leaders/21730412-time-fresh-thinking-about-
changing-economics-geography-right-way-help-declining [3]https://soziopolis.de/beobachten/kultur/artikel/aufstand-der-etablierten/ [4]http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CESCR.aspx [5]https://www.arbeiterkammer.at/service/studien/wohnen/Wohnungsversorgung_in_Be-
rlin_und_Wien.html [6]https://www.statistik-berlin-
brandenburg.de/statistiken/langereihen1.asp?Ptyp=450&Sageb=31000&creg=BBB&anzwer-
=10 [7] vgl. Kleine Anfrage, DS-Nr. 1196/IV: Problemhaus Burgsdorfstr. 1,
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-
verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp [8]https://www.leerstandsmelder.de/ [9]http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-moabit-eigentuemer-kuendigt-
mietvertrag-mit-obdachlosenheim/14833260.html [10]http://www.berliner-woche.de/moabit/politik/disziplinarverfahren-gegen-
mittes-buergermeister-eingeleitet-d128811.html [11]http://derstandard.at/2000033377698/Studie-Gemeindebau-Mieter-sind-aermer-
wenn-auch-nur-marginal [12]https://www.arbeiterkammer.at/service/studien/wohnen/Wohnungsversorgung_in_B-
erlin_und_Wien.html [13]http://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-verkauft-wohnungen-
widerspruechliche-wohnungspolitik-1545504 [14] Bundesrat: Drucksache 557/17; http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-
kompakt/17/961/003.html [15]http://www.faz.net/aktuell/finanzen/wohnungsmarkt-die-grosse-angst-vor-der-
blase-11868028.html [16]http://www.taz.de/!5422958/ [17]http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/WP/2010/heft69_DL.-
pdf?__blob=publicationFile&v=2 [18] ebd. [19] Kopatz, Michael: „Ökoroutine“, Seite 125, ISBN-13: 978-3-86581-806-5
Beschlossen auf der Landesmitgliederversammlung am 12.11.2017.