Drogenpolitik

Für eine menschliche und rationale Drogenpolitik ohne Brokkolivergleiche

By 27. Oktober 2020No Comments

Jedes Jahr sterben 143 400 Menschen in Deutschland an den Folgen des Konsums von Drogen. 21 000 davon an den Folgen von Alkoholkonsum, 121 000 davon an den Folgen des Rauchens, sowie 1 400 an den Folgen des Konsums illegaler Drogen. Nicht nur, dass die Zahl der Drogentoten in den vergangenen Jahren konstant hoch war, es wir vor allem deutlich, dass die meisten Drogentode die Folge von Konsum legaler Drogen sind.

Dabei ist bereits der Begriff „Drogen“ von gewissen Wertvorstellungen und von gesellschaftlichen Vorurteilen geprägt. Er wird häufig mit illegalen 
psychoaktiven Substanzen assoziiert und gleichgesetzt, während legale Drogen wie Alkohol und Tabak oft nicht mit dem Begriff Drogen benannt werden. Als GRÜNE JUGEND BERLIN setzen wir uns deshalb dafür ein, dass in der Debatte um Drogenpolitik der wertungsfreie Begriff psychoaktive Substanzen, anstelle von Drogen verwendet wird. Dieser wird auch in der Medizin und Wissenschaft der Fall verwendet, auf deren Grundlage sich unserer Meinung nach eine zeitgemäße Drogenpolitik auch ausrichten sollte.

Eine Arbeit auf wissenschaftlich fundierten Grundlagen und Forschungsergebnissen von Medizin, Psychologie, Kriminologie, den Sozialwissenschaften und allen weiteren Forschungsbereichen, die sich mit dem Thema befassen, ist bei der Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte völlig versäumt worden. Stattdessen wurde mit festgefahrenen Normvorstellungen und Leitbildern argumentiert, die weder der 
gesellschaftlichen Realität entsprechen noch Schutz für Konsument*innen bieten oder die konstant hohe Zahl von Drogentoten verhindern konnte.

Während Konsument*innen von illegalen psychoaktiven Substanzen weiterhin kriminalisiert werden und Konsument*innen mit abhängigem Konsummuster durch Repressionen und Stigmatisierung der Zugang zu Hilfe verwehrt wird, sind legale psychoaktive Substanzen wie z.B. Alkohol gesellschaftlich akzeptiert und über deren Einschränkung gibt es bislang keinen kritischen Diskurs.

Konsum akzeptieren.

Als GRÜNE JUGEND BERLIN wollen wir das nicht akzeptieren. Der erste Schritt zu einer Drogenpolitik, die den Schutz der Konsument*innen in den Mittelpunkt stellt, ist für uns ein Akzeptieren der gesellschaftlichen Realität.

Bereits seit Jahrtausenden konsumieren Menschen psychoaktive Substanzen, ob aus religiösen Ritualen, Bewusstseinserweiterung oder auch nur aus privatem Vergnügen. Wie, in welcher Weise und aus welchem Grund Menschen psychoaktive Substanzen konsumieren, sollte der persönlichen Freiheit der Konsument*innen überlassen werden. Wir sollten das Leitbild einer drogenabstinenten Gesellschaft überholen und hin zu einer Akzeptanz von Konsumverhalten kommen.

Dabei geht es darum Konsument*innen zu schützen. Der eigene Konsum darf dabei jedoch nicht die Freiheit oder Gesundheit anderer Menschen gefährden oder einschränken. Genauso muss der Jugendschutz weiterhin gewährleistet sein.

Um das zu gewährleisten, fordern wir, dass psychoaktive Substanzen nach ihrer Toxizität und ihrem Suchtpotential bewertet werden müssen, anstatt nach den nicht faktenbasierten Wertvorstellungen, auf dem die bisherige Einteilung in legal und illegal basiert.

Letztendlich kann der bestmögliche Gesundheits- und Konsument*innenschutz nur durch einen legalen Verkauf und Erwerb mit nachvollziehbarer Herstellung und damit auch Inhaltsstoffen und Dosierung sichergestellt werden. Daher fordern wir langfristig eine komplette Legalisierung, Neubewertung und Einstufung aller psychoaktiven sowie eine danach ausgerichtete Regulierung.

Da die Regulierung von psychoaktiven Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt und damit Bundesgesetzgebung ist, haben die Bundesländer nur einen eingeschränkten Handlungsrahmen innerhalb des BtMG. Bis eine Legalisierung auf Bundesebene möglich ist, fordern wir als GRÜNE JUGEND BERLIN deshalb, dass das Land Berlin und die Landesregierung ihre gesetzlichen Handlungsspielraum innerhalb des BtMG soweit möglich dahin ausrichtet, um bestmöglich den Schutz von Konsument*innen zu ermöglichen. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass die Landesregierung über Bundesratsinitiativen auf eine Neuregelung des BtMG einwirkt.

Eine Kriminalisierung von Konsument*innen hilft niemandem. 

Was für Cannabis in Berlin mit einer geringen Menge von 15 Gramm bereits umgesetzt wird, fordern wir genauso für andere psychoaktive Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Eine Geringe Menge wird rechtlich als Menge von bis zu 3 Konsumeinheiten definiert mit der, abseits von §29 und §31a des BtMG von einer Strafverfolgung der Konsument*innen abgesehen werden kann und dies lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Die Kriminalisierung der Konsument*innen ist vor allem problematisch, da sie sie nicht Auslöser der durch Drogenkriminalität entstehender Probleme sind, sondern z.B. durch Verunreinigung von Stoffen selbst gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind und damit selbst zu Opfern der derzeitigen Drogenpolitik werden.

Gleichzeitig kann ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das BtMG ganze 
Lebensläufe beeinflussen und viele Menschen dadurch erst recht in die 
Kriminalität drängen. Gemessen daran, dass vom Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen in den meisten Fällen keine Gefahr für andere ausgeht, sind diese Repressionen gegenüber Konsument*innen unverhältnismäßig.

Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer geringen Menge für weitere illegale psychoaktive Substanzen wie Diamorphin (Heroin), Kokain und Amphetamin. Das ist bereits in Bundesländern wie Hamburg oder Bremen der Fall und hat sich dort auch in der Praxis bewährt. Nicht zuletzt kann durch die geringe Menge und die damit verbundene Einstellung der Strafverfahren gegen Konsument*innen die Justiz, sowie die Polizei entlastet werden.

Barrierefreien Zugang zu Hilfe schaffen.

Sowohl die aktuelle Repressionspolitik von illegalen psychoaktive Substanzen sowie die Stigmatisierung von Konsument*innen mit abhängigem Konsumverhalten führen dazu, dass Konsument*innen, die Hilfe benötigen, keinen barrierefreien Zugang zum Hilfesystem haben.

Die Angst vor strafrechtlicher Verfolgung schreckt viele Konsument*innen davor ab,Hilfsangebote anzunehmen. Hoher rechtlicher und bürokratischer Aufwand führt zusätzlich dazu, dass Konsument*innen die vorhandenen Hilfsangeboten nicht wahrnehmen können, da es ihr gesundheitlicher und psychosozialer Zustand nicht mehr zulässt, diese Hürden selbst zu bewältigen. Vor allem Konsument*innen mit jahrelangem abhängigen Konsumverhalten leben oft gesellschaftlich isoliert und sind oft obdachlos.

Damit die bereits bestehenden Hilfs- und Unterstützungsangebote für diese Konsument*innen zugänglich werden, fordern wir den Ausbau von Angeboten und eine Anpassung auf die Bedürfnisse und Lebensrealität der Zielgruppe.

Neben den Gesundheitszentren auch Streetworker*innen, Sprach- und 
Kulturmittler*innen einsetzen.

Wir fordern, dass dafür bezirkliche Gesundheitszentren eine zentrale Anlaufstelle werden, in denen medizinische,psychologische, sozialarbeiterische und behördliche Hilfe gebündelt werden, um lange Wege zu verkürzen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Medizin und Sozialarbeit zu verbessern.

Denn nur mit einem gut vernetzten und Zusammenarbeitenden Drogenhilfesystem kann Konsument*innen wirklich Hilfe geboten werden. In den Gesundheitszentren befindliche Konsumräume sollen ein geschützter Raum sein, in dem psychoaktive Substanzen in einer sicheren Umgebung konsumiert werden können und bei einer Überdosierung oder Nebenwirkung schnell medizinische Hilfe gegeben ist.

Der Zugang zu Konsumräumen muss entbürokratisiert und die Öffnungszeiten auf die Bedürfnisse der Konsument*innen angepasst werden. Für Frauen, Inter- und Transpersonen soll es zudem eigene Konsumräume geben, um auch diesen Menschen ein für sie sicheres Konsumumfeld zu gewährleisten.

Genauso fordern wir, dass dort Ärzt*innen und Sozialarbeiter*innen eng zusammenarbeiten, um Konsument*innen zu betreuen auch um eine bestmögliche Weiterhilfe zu bieten, wenn Konsument*innen mit abhängigem Konsumverhalten an einem Entzugs- oder Substitutionsprogramm teilnehmen möchten. Die Gesundheitszentren sollen bei der Aufnahme unterstützen, sowie Ausgabestellen für Substitutionsmedikamente sein.

Substitutionstherapie ausbauen.

Während die Wissenschaft sich schon längst davon abgekehrt hat, dass alle 
Konsument*innen mit abhängigem Konsummuster eine völlige Abstinenz erreichen müssen, um wieder ein nicht vom Konsum bestimmtes Leben zu führen zu können, hadert die Politik damit weiter.

Dies betrifft vor allem langjährige Konsument*innen von Opiaten. Von 
deutschlandweit 120 000 Opiatabhängigen sind 79 000 davon in Substitutionsprogrammen. Während bei den meisten Konsument*innen mit Substituten wie Methadon gute Erfolge verzeichnet werden können, gelingt es nicht allen Konsument*innen neben der Substitution abstinent zu bleiben.

Viele greifen weiterhin trotzdem auf die jahrelang konsumierte Substanz zurück, da das Substitut zwar die körperlichen Entzugserscheinungen lindern kann, jedoch die Rauschwirkung, von denen Konsument*innen psychisch abhängig sind, nicht ausgleichen kann. Bislang ist es nur wenigen Konsument*innen und unter strengen Auflagen möglich, Diamorphin auf Rezept zu bekommen. Dieses wird erst nach vielen gescheiterten Substitutionsprogrammen verschrieben, was für die Konsument*innen eine gesundheitliche Gefahr und eine langen Leidensweg bedeutet.

Die in Berlin einzige Ambulanz für Diamorphin auf Rezept muss deshalb 
ausgeweitet werden, um die Wartelisten zu beenden und mehr Konsument*innen eine Zugang dazu zu ermöglichen.

Drogenrealität in Gefängnissen akzeptieren und verbessern.

Der Konsum von illegalen psychoaktiven Substanzen ist eine bekannte Realität in Justizvollzugsanstalten und somit auch Teil der Berliner Gefängnisse. Die bisherige Politik fährt aber immer noch einen restriktiven Kurs gegen den Konsum von psychoaktiven Substanzen in Gefängnissen.

Viele konsumierende Insassen sind wegen Drogendelikten in Haft und haben ein abhängiges Konsummuster, was dazu führt, dass sie auch während ihrer Haft illegal konsumieren. Auch in Gefängnissen hat der Konsum illegaler psychoaktiver Substanzen weiterhin ein hohes Konsumrisiko. Da der Konsum nicht akzeptiert und verboten ist, sind auch Präventionsmaßnahmen in diesem Rahmen nicht möglich.

Als GRÜNE JUGENDB BERLIN fordern wir daher, dass die Substitutionsprogramme und Entzugsprogramme auch in Gefängnissen ausgebaut werden und Konsumierende eine Recht darauf haben eine Substanz auf Rezept konsumieren zu dürfen. So wie die Diamorphin auf Rezept außerhalb von Gefängnissen schon verfügbar ist, muss dies auch innerhalb von Justizvollzugsanstalten der Fall sein. Auch Konsumuntensilien müssen bereitgestellt werden.

Eine nahtlose Anschlussversorgung und eine medizinisch-psychologische Betreuung nach der Haftentlassung müssen gewährleistet werden. Nur damit ist ein Erfolg der gesellschaftlichen Wiedereingliederung nach Ende der Haftstrafe möglich.

Webeverbot von (legalen) Drogen.

Auch wenn legale Drogen, wie Alkohol und Zigaretten, eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft haben, sendet Werbung für diese Stoffe falsche Anreize. Insbesondere da vor allem Alkohol häusliche Gewalt und Konflikte fördert, kann eine Werbung für diesen Stoff nicht im öffentlichen Interesse sein. Vor allem wenn die Werbung eine idealisierte und nicht realitätsnahe Vorstellung davon gibt, wie sich die Konsumwirkung auf die Konsument*innen auswirkt.

Die Zahl von Alkohol und Nikotin abhängigen Menschen in Deutschland ist groß. Allein 1,7 Millionen Menschen sind Schätzungen zufolge alkoholabhängig. Die Zahl der Alkoholtoten beläuft sich jährlich auf 21.000. Wir fordern ein Werbeverbot für Alkohol und Tabakprodukte auf landeseigenen Werbeflächen in Berlin. Statt Werbung für Alkohol und Nikotin fordern wir Aufklärung über die negativen Auswirkungen des Konsums und Information über Hilfsprogramme und Beratungsstellen für Abhängige.

Medizinische Forschung mit psychoaktiven Substanzen im Land Berlin fördern.

Die jahrzehntelange Prohibition hat dazu geführt, dass Therapieansätze mit 
psychoaktiven Substanzen, wie etwa psychedelischen Stoffen, nicht zugelassen wurden und somit erst gar nicht erforscht werden konnten.

Im Rahmen der Möglichkeiten innerhalb des BtMG fordern wir, dass die 
medizinische Forschung zu psychoaktiven Substanzen in Berlin ermöglicht wird und entsprechend auch mit Forschungsgeldern des Landes unterstützt wird. Schon jetzt ist aufgrund vielversprechender Studien in anderen Ländern absehbar, dass die klinische Nutzung bestimmter Substanzen (z.B. Psilocybin) die Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen wesentlich verbessern würde. Das Verbot der Forschung ist nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht unbegründet, sondern verwehrt auch schwer erkrankten Patient*innen das Recht auf eine umfassende medizinische Behandlung und die Behandlung durch Medikamenten mit Erfolgsaussichten zur Therapie.

Die Erweiterung der wissenschaftlichen Grundlagen der Drogenpolitik wird ferner dazu führen, dass der gesellschaftliche Umgang mit psychoaktiven Substanzen und die dazugehörige Debatte faktenbasiert und ideologieunabhängig ermöglicht wird. Somit wird auch ein erheblicher und wichtiger Teil zur Verbesserungen der Drogenpolitik und Ausrichtung an der Gesellschaftlichen Realität ermöglicht.

Zweiter Anlauf für ein Cannabismodellprojekt in Berlin.

Der Cannabisverkauf und Eigenanbau für Erwachsende muss durch einen 
wissenschaftlichen Versuch eines Cannabismodellprojekts erprobt werden, solange es keine kontrollierte Abgabe auf der Bundesebene gibt.

Das BfArM hat im April 2020 den Antrag der Berliner Landesregierung zu einem Cannabismodellprojekt zur kontrollierten und wissenschaftlich betreuten Abgabe an Erwachsene abgelehnt. Wir als GRÜNE JUGEND BERLIN nehmen diese Ablehnung nicht hin und fordern die Landesregierung auf einen weiteren Antrag über ein Cannabismodellprojekt zu stellen und notfalls die Genehmigung eines Modellprojekts einzuklagen.

Drogenbildung und Prävention erneuern.

Ein wichtiger Bestandteil einer akzeptierenden Drogenpolitik ist es die 
Konsumkompetenz der Konsument*innen zu stärken, damit ein selbstbestimmter und sicherer Konsum möglich ist.

Um sicher zu konsumieren ist es Voraussetzung, Wissen über die Wirkung und Risiken von psychoaktiven Substanzen zu haben. Das betrifft legale und illegale Substanzen gleichermaßen. Die Informationen müssen daher wertungsfrei und auf den real stattfindenden Konsum von psychoaktiven Substanzen ausgerichtet sein. Dabei ist es wichtig, dass diese Informationen in einfacher Sprache zur Verfügung stehen und sich an dem Verhalten der Konsument*innen orientieren und über ein bloßes Abraten und der Verteufelung von Konsum hinausgehen.

Anderenfalls können durch den Konsum schwere Schäden entstehen, bei einigen Substanzen sogar bis hin zum Tod. Als GRÜNE JUGEND BERLIN fordern wir deshalb, dass Informationen zur Wirkung und Folgen von psychoaktiven Substanzen online für alle zur Verfügung gestellt werden, sowie in Form von Flyern z.B. für Clubinhaber*innen kostenlos erhältlich sind.

Konsument*innen sollen ihr Konsumverhalten reflektieren und verstehen können.

Im Sinne des Jugendschutzes ist es wichtig, dass Drogenaufklärung bereits in der Schule stattfindet. Dazu soll berlinweit ein einheitliches Konzept zur 
Drogenaufklärung an Schulen erstellt werden. Dabei ist es wichtig zu berücksichtigen, wer diese Drogenaufklärung durchführt. Drogenberatungsstellen und Jugendsozialarbeiter sollten hierfür herangezogen sind, da sie die Lebensrealität von Jugendlichen und jugendlichen Konsument*innen kennen und somit auch einschätzen können.

Auch das Thema von Gruppenzwang und die Darstellung von psychoaktiven Substanzen in der Gesellschaft, sowie das kritische Reflektieren von psychoaktiven Substanzen und deren Konsum soll damit von Jugendlichen erlernt werden. Stets im Mittelpunkt soll dabei der Konsum und die Prävention stehen statt Tabuisierung, Stigmatisierung und Verbote.

Die Zusammenarbeit mit der Polizei in der Drogenbildung sehen wir kritisch, da diese ein nicht wertneutrales Interesse in der derzeitigen Drogenpolitik verfolgt.

Neben der Aufklärungsarbeit gehört zu Prävention auch die Schadensminimierung. Neben Angeboten, wie Drugchecking, die in Berlin bereits auf den Weg gebracht wurden, soll auch die Ausgabe von Konsumbesteck (etwa Spritzen und Desinfektionsmittel), sowie Notfallmedikamenten vereinfacht und für alle Konsument*innen zugänglich sein.

Dafür ist es auch wichtig, den Zugang zu Naloxon niedrigschwellig anzubieten. Das ist vor allem wichtig für Konsument*innen von Opiaten, Bezugspersonen und anderen Menschen, die mit diesen Konsument*innen zusammenarbeiten. Naloxon kann bei einer Überdosierung von Opiaten lebensrettend sein, da es einen Atemlähmung verhindert, die bei einer Überdosierung zum Tod führen kann. Meist kann es bis zum Eintreffen eines Rettungswagens zu spät für Hilfe sein und somit kann eine Naloxonverabreichung Leben retten.

Feindbild Dealer*in überwinden.

Neben den Konsument*innen verfolgt die Polizei auch Dealer*innen mit hoher Repression. Die Tatsache, dass auch Dealer*innen oft nur Opfer des 
drogenpolitischen Systems sind und kaum für die globalen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Folgen des Drogenmarktes verantwortlich sind, spielt dabei fast keine Rolle.

Oft werden Konsument*innen mit abhängigem Konsumverhalten selbst zu Dealern, um sich mit dem Geld weiter ihren Konsum zu finanzieren. Oft sind es auch Menschen, die nicht mehr in den Arbeitsmarkt eingegliedert sind oder keinen Zugang zu Sozialhilfe haben, wie z.B. Obdachlose und Geflüchtete. Nur die wenigsten Menschen sind freiwillig Dealer*in.

Dazu sind viele durch polizeilichen Rassismus und Polizeigewalt einer doppelten Repression ausgesetzt. Anwohner*innen von Gebieten, in denen illegale Drogen verkauft werden (wie zum Beispiel dem Görlitzer Park), machen die Dealer*innen zu den alleinigen Verantwortlichen von Problemen im Verkaufsumfeld von illegalen psychoaktiven Substanzen. Nicht zuletzt sehen sich Dealer*inne auch Gewalt ausgesetzt, da sie von Zulieferer*innen bedroht werden, die zu größeren und bundesweit bzw. global agierenden Strukturen der organisierten Kriminalität gehören. Oft schaffen die Menschen den Ausstieg aus dem Teufelskreis nicht, wenn 
sie z.B. einen nicht legalen Aufenthaltsstatus haben oder Angst vor einem 
Strafverfahren haben.

Als GRÜNE JUGEND BERLIN fordern wir deshalb, dass eine gute Drogenpolitik nicht nur Hilfsprogramme für Konsument*innen, sondern auch für Dealer*innen umfassen muss.