Nur gemeinsam können wir die Welt verändern und das Klima retten! Wir sind viele und wir sind laut! Werde jetzt Mitglied, vernetze dich mit anderen Aktivist*innen in deiner Umgebung, bringe deine politische Meinung in kreativen Aktionen und Protesten auf die Straße und die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Tanzen!
Fülle hierzu einfach den Mitgliedsantrag** aus. Wenn du sowohl bei Bündnis 90/Die Grünen, als auch in der Grünen Jugend Mitglied werden willst, kannst du bei den Grünen direkt eine Doppelmitgliedschaft beantragen ????

Wenn du diesen Antrag ausfüllst und abschickst, erkennst du die Satzung des Bundesverbands und deines Landesverbandes an und trittst automatisch bei.

Wenn du Informationen für neumitglieder bekommen möchtetest schreibe uns bitte eine E-Mail an Landesvorstand@gj-berlin.de.

Achtung: Du bekommst keine Bestätigungsmail. Wir melden uns aber schnellstmöglich (ca. 2 Wochen)

Zum SEPA-Lastschriftmandat für meinen Mitgliedsbeitrag beim

Bundesverband der GRÜNEN JUGEND (wiederkehrende Zahlung)

  • Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 4€ pro Monat,
  • der ermäßigte Beitrag beträgt 3€ pro Monat
  • und der erhöhte Beitrag beträgt 10€ pro Monat.

Jedes Mitglied wählt unter diesen Beiträgen denjenigen, den es zahlen möchte. Bei
Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ist der
Mitgliedsbeitrag der GRÜNEN JUGEND im Beitrag an die Partei enthalten.
Grundsätzlich ist die Beitragsabführung im ersten Jahr der Mitgliedschaft
nicht verpflichtend (Schnuppermitgliedschaft).

Jedes Mitglied kann sich auf Antrag an den Bundesvorstand mit schriftlicher Begründung
teilweise oder vollständig von der Beitragsabführung für ein Jahr befreien lassen werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines Halbjahres für sechs Monate fällig.
Der Einzug des Beitrags erfolgt per Einzugsermächtigung durch die
Bundesgeschäftsstelle zu Beginn des Halbjahres oder nach dem Eintritt. Eine
anteilige oder vollständige Rückzahlung von Beiträgen, die im Einklang mit
dieser Finanzordnung und der Bundessatzung eingezogen wurden, ist nicht möglich.

Die Mitgliedsrechte eines Mitglieds ruhen, wenn es die Beiträge für zwei
vergangene Halbjahre nicht abgeführt hat. Die Mitgliedschaft endet, wenn die
Beiträge für vier vergangene Halbjahre nicht abgeführt wurden.

Der Mitgliedsbeitrag steht zur Hälfte dem Bundesverband und zur anderen
Hälfte dem Landesverband des jeweiligen Mitglieds zu.

Der Einzug erfolgt immer in dem Rhythmus, den du gewählt hast, frühestens

jedoch in dem nächstmöglichen  (siehe unten) Monat nach deinem bestätigten Eintritt.

  • Bei der Wahl Quartalseinzug ziehen wir im April, Juli, Oktober oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein.
  • Bei der Wahl Halbjahreseinzug ziehen wir im Juli oder Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein.
  • Bei der Wahl Jahreseinzug ziehen wir im Dezember nach deinem Eintritt zum ersten Mal ein.

Beispiel: Du trittst zum 1.3.22 ein und erhältst deine Bestätigung am 15.3.22.

Dann ziehen wir bei Quartalseinzug zum 1. April 22, bei Halbjahreseinzug zum 1.7.22 und bei Jahreseinzug zum 1.12.22 ein.