Morgen stimmt der Bundesrat über das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs ab. Auf Antrag der Jamaika-Koalition aus Schleswig-Holstein soll der Vermittlungsausschuss anberufen werden, was zur Folge hätte, dass das Gesetz neu verhandelt wird. Diesem Antrag wird sich die Berliner R2G-Koalition jedoch höchstwahrscheinlich nicht anschließen; Die SPD blockiert. 

 

Der Landessprecher*innenrat der linksjugend [’solid] Berlin erklärt: „Als linke Jugendorganisationen sind wir schockiert, dass sich die Senatsvertreter*innen der SPD nicht klar und deutlich gegen die Verlängerung der Aussetzung und für den Familiennachzug aussprechen. Sie blockiert damit eine humane Geflüchtetenpolitik und verwehrt Geflüchteten schlicht das Grundrecht auf ein Zusammenleben mit der eigenen Familie. Das hat fatale Folgen: Zurückgebliebene Angehörige sind lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt, Familienmitglieder in Deutschland müssen in Angst und Sorge leben.“

 

Louisa Hattendorff, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Berlin ergänzt: „Die SPD bricht damit aber auch die Koalitionsvereinbarung. Erst vor 15 Monaten hat sie ihre Unterschrift unter folgende Sätze gesetzt: ‚Die Koalition will den Familiennachzug erleichtern. […] Die Koalition spricht sich gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus.‘ Diesen Worten müssen jetzt Taten folgen. Wir fordern die SPD-Senatsvertreter*innen auf, ihre unmenschliche Blockadehaltung aufzugeben. Das sind sie den Berliner*innen, die ihre Stimme für eine linke Politik gegeben haben, schuldig. Die Berliner Regierung darf sich morgen im Bundesrat nicht enthalten, sondern muss sich dem Antrag aus Schleswig-Holstein anschließen!“

 

Annika Klose, Landesvorsitzende der Jusos Berlin, erklärt: „Die SPD Berlin hat eine eindeutige Beschlusslage zum Familiennachzug. Ich erwarte von den SPD-Mitgliedern des Berliner Senats, dass sie diesen Beschluss jetzt auch umsetzten. Wir wollen die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Schutzberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz mit Blick auf den Familiennachzug wiederherstellen. So haben wir es auf unserem Landesparteitag im Frühjahr 2017 beschlossen. Daher fordere ich die SPD-Mitglieder des Berliner Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass die Berlin Landesregierung dem Antrag aus Schleswig-Holstein zur Einsetzung eines Vermittlungsausschusses zum Familiennachzug zustimmt. Für eine Enthaltung im Bundesrat gibt es keinen Grund.“