Der Maximalbetrag für Erstattungen von Fahrtkosten gemäß § 12 der Finanzordnungder GRÜNEN JUGEND Berlin ergibt sich ab dem 02.03.2026 wie folgt: Der Maximalbetrag muss regelmäßig auf Angemessenheit überprüft werden undÄnderungen…
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Der Maximalbetrag für Erstattungen von Fahrtkosten gemäß § 12 der Finanzordnungder GRÜNEN JUGEND Berlin ergibt sich ab dem 02.03.2026 wie folgt: Der Maximalbetrag muss regelmäßig auf Angemessenheit überprüft werden undÄnderungen…