Demokratie & Recht

Beschluss | Teilhabe für alle – Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben!

By 26. Februar 2014Juli 10th, 2016No Comments
beschlossen auf der 1. außerordentlichen Landesmitgliederversammlung am 24. Februar 2014

Die GRÜNE JUGEND Berlin fordert eine vollständige Aufhebung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen. Art. 38 II Grundgesetz und äquivalente Passagen in den Landesverfassungen sollen dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab der Geburt von jedem Menschen wahrgenommen werden können. Eine Stellvertreter*innenwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab.

Demokratie ist kein Instrument zur Wahrheitsfindung, sondern trägt der Idee Rechnung, dass wir nur dann Macht über Menschen ausüben dürfen, wenn sie darüber mitentscheiden und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften, wer diese Macht wie ausübt. Der Gedanke, z.B. Menschen das Wahlrecht zu entziehen, die im Gespräch Beeinflussbarkeit oder politische Unkenntnis zeigen, erscheint uns daher unangemessen. Ebensowenig dürfen wir daher Kindern und Jugendlichen mit dem Argument, ihnen fehlte es noch an politischer Kenntnis oder sie seien zu beeinflussbar, das Wahlrecht vorenthalten: Dies gilt erstens nicht für alle (und zudem für viele Erwachsene), zweitens geht es bei Demokratie eben um die Berücksichtigung des Willens aller im gleichen Maße und nicht etwa darum, die „politische Wahrheit“ herauszufinden. Einen Willen und politische Interessen haben Kinder und Jugendliche aber sehr wohl.

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum es zum Schutz der Demokratie notwendig ist, Minderjährige von der Wahl auszuschließen und ihnen ihr Abstimmungsrecht zu nehmen. Im Gegenteil stellt ihre Beteiligung in unseren Augen eine Bereicherung dar. Eine Regierung, die von ca. 20% derer, über deren Rechte und Pflichten sie bestimmen darf, nicht mitgewählt werden durfte, ist nicht demokratisch legitimiert.

Dass uns ein Kinderwahlrecht auf den ersten Blick merkwürdig vorkommt, ist unserer historischen Situation geschuldet. Kinder werden nicht als Subjekte anerkannt, deren Interessen in der Gegenwart zu berücksichtigen sind, sondern nur im Hinblick auf ihre Zukunft und ihr Potential, zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu werden, betrachtet. Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 oder auch in einigen Fällen ab 16, gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Kopplung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten “Demokratien” schlossen Frauen, Nichtathener*innen und Sklav*innen aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser.

Ein häufig formulierter Einwand gegen die Absenkung oder Aufhebung des Wahlalters ist, dass vielen Kindern und Jugendlichen die notwendige Reife fehle. Man kann jedoch nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die Unter-18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wählende unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. So werden u.a. viele Probleme auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer*innen im Umgang mit den Jungwähler*innen. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter*innen entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von demokratischen Rechten besteht immer und unabhängig vom Alter, eine stabile Demokratie ficht das aber nicht an.

Klar ist aber auch, dass die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts allein nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner*innen als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Deswegen muss eine Anpassung des Wahlrechts auch von entsprechenden Maßnahmen im schulischen Bereich flankiert und unterstützt werden.

Eine Möglichkeit der Umsetzung wäre, dass jeder Mensch unter 14, der sich entscheidet wählen zu wollen, bei einer Behörde einen Antrag auf Ausübung des Wahlrechts stellen kann. Ab diesem Zeitpunkt erhält sie/er nun eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt und darf wählen. Alle anderen die dies nicht tun werden mit 14 automatisch in die Wahlregister eingetragen.