Soziales

Neue Standards für die Kältehilfe

By 22. September 2020Januar 18th, 2021No Comments

Anfang des Jahres wurden etwa 2000 Personen gezählt, die in Berlin keine 
Unterkunft haben und auf der Straße leben. Obwohl diese Zahl deutlich geringer ist, als im Vorfeld erwartet, stehen im Gegensatz dazu nur etwa 1000 Notübernachtungen in der Kältehilfezeit bereit und lediglich circa 200 
Schlafplätze im Sommer. Dass diese Anzahl nicht ausreicht, ist leicht zu 
erkennen!

Wer versucht, die eigene Obdachlosigkeit zu beenden, bekommt aktuell viele Steine in den Weg gelegt. Notübernachtungen haben in der Regel eine Beschränkung auf 3-5 Nächte pro Monat, öffnen erst spätabends und setzten früh morgens die Obdachlosen wieder auf die Straße. Wer also nicht auf der Straße schlafen will, muss sich den strikten Regeln der Notunterkünfte beugen und sich täglich mit den existenziellen Fragen, einer Übernachtungsmöglichkeit und Geld für die nächste Mahlzeit auseinandersetzen. Wenn man aufgrund einer fehlenden Fahrkarte große Strecken zu Fuß zurücklegen muss, kein Google Maps oder viel Gepäck hat, bleibt keine Zeit mehr, um Behördengänge zu machen oder sich Gedanken über individuelle Lösung zu machen, wie die eigene Obdachlosigkeit langfristig beendet werden kann.

Deswegen muss die Kältehilfe ebenso wie die Konzeption der ganzjährigen 
Notunterkünfte grundlegend überarbeitet werden. Zwar muss das Ziel sein, diese langfristig überflüssig zu machen, so lange aber Menschen noch nicht über ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) oder Housing first untergebracht werden können, braucht es einheitliche Qualitätsstadards für Kältehilfeeinrichtungen. Dazu gehört die Unterbringung in Zimmern mit begrenzter Bettenzahl, ein einheitlicher Betreuungsschlüssel von Sozialarbeiter*innen und eine adäquate ärztliche Versorgung. Damit obdachlose Menschen sich nicht jeden Tag aufs neue Gedanken über ihre Unterbringung in der kommenden Nacht machen müssen, soll der Aufenthalt in der Notübernachtung nicht auf eine bestimmte Tageszahl begrenzt sein oder abhängig sein von der Bereitschaft, Gespräche mit Sozialarbeiter*innen zu führen. Obwohl ein solches Angebot zur Vermittlung, Begleitung bei Behördengängen und Unterstüzung mit Dolmetscher*innen unerlässlich ist, sind wir überzeugt davon, dass verpflichtende Auflagen zu Gesprächen nicht zielführend sind und bei weitem nicht so erfolgreich sind wie freiwillige Angebote.

Um Zeit und Raum für diese Angebote zu schaffen, muss die Beschränkung der Öffnungszeiten aufgehoben werden, sodass auch tagsüber ein Aufenthalt in der Notübernachtung möglich ist. Auch Personen, die eine Sucht haben, dürfen nicht von dem Angebot ausgeschlossen werden wie es zur Zeit in einigen Einrichtungen der Fall ist. Nur so kann im Sinne der Betroffenen eine passende und individuelle Lösung zur Beendung der Obdachlosigkeit gefunden werden, frei von existenziellen Nöten und einem täglichen Überlebenskampf.