Wahlkampf

Das GJB-Wahlkampfteam fürs Superwahljahr 2021 – Grundstruktur und Leitlinien

By 4. August 2020Januar 18th, 2021No Comments

Für das Superwahljahr 2021 in Berlin wollen wir als GJ Berlin neben dem 
Wahlkampf von Bündnis 90/Die Grünen unseren eigenen Wahlkampf auf allen drei Ebenen – Bundestag (BTag), Abgeordnetenhaus (AGH) und Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) – organisieren und durchführen. Dieser Antrag stellt die Grundstruktur und Leitlinien dafür auf.

I. Aufteilung

Für die drei Wahlen wird ein für alle Wahlen gemeinsames Wahlkampfteam (Großes Wahlkampfteam) gebildet. Das Große Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich in den Bereichen als Plenum, in denen der Wahlkampf unabhängig von der jeweiligen Ebene (BTag/AGH/BVV) dieselben Aufgaben birgt.

In den Bereichen, in denen sich die Arbeit je nach Ebene unterscheidet, gliedert sich das Wahlkampfteam in drei kleine Wahlkampfteams und ein Wahlkampf-SocialMedia-Team (SoMe).

Das Große Wahlkampfteam besteht aus bis zu zwölf gewählten Mitgliedern sowie einer noch unbestimmten Zahl an weiteren Mitgliedern kraft Votums. Zudem können Personen im Angestelltenverhältnis beratende Mitglieder werden.

Das Große Wahlkampfteam wählt zu seiner Organisation zwei interne Ämter.

1) Gewählte Mitglieder

Die bis zu zwölf gewählten Mitglieder des Großen Wahlkampfteams sind

  • für die drei kleinen Wahlkampfteams
  • bis zu vier Personen im BTag-Wahlkampfteam
  • bis zu vier Personen im AGH-Wahlkampfteam
  • bis zu drei Personen im BTag-Wahlkampfteam und
  • ein*e Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in.

2) Mitglieder Kraft Votums 

Darüber hinaus werden auch diejenigen Personen Mitglied des GJB-Wahlkampfteams 2021, welche von der GJB ein Votum für eine Kandidatur für das AGH oder den BTag erhalten (Mitglieder kraft Votums). Diese Personen werden auch Teil des kleineren Wahlkampfteams (BTag-/AGH-Team) der Ebene, auf der sie kandidieren. Von Mitgliedern kraft Votums wird erwartet, im Rahmen ihrer Kapazitäten an Sitzungen des Großen und ihres kleinen Wahlkampfteams teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten.

3) Personen im Angestelltenverhältnis

Der Landesvorstand kann bestimmen, dass

  • Personen im Angestelltenverhältnis mit der Grünen Jugend Berlin sowie
  • Personen im Angestelltenverhältnis mit Bündnis 90/Die Grünen Berlin, deren hauptsächlicher Arbeitsort die Geschäftsstelle der Grünen Jugend Berlin ist,

beratende Mitglieder des Wahlkampfteams werden. Diese haben weder aktives noch passives Stimm- und Wahlrecht.

4) Ämter

Das Große Wahlkampfteam wählt bei seiner ersten Sitzung in geheimer Wahl aus seiner Mitte

  • eine Person als Wahlkampfteamkoordinator*in,
  • eine Person als Wahlkampfteamfinanzverantwortliche*n und

Von den beiden gewählten Personen darf nur eine gleichzeitig auch Mitglied des Landesvorstandes sein. Keine der beiden gewählten Personen darf Mitglied kraft Votums sein.

Ist die Schatzmeisterei der Grünen Jugend Berlin Mitglied des Großen 
Wahlkampfteams, ist sie kraft Amtes auch Wahlkampfteamfinanzverantwortliche*r. In diesem Fall wird nur die Wahlkampfteamkoordinator*in gewählt. Diese darf dann weder Mitglied des Landesvorstandes noch Mitglied kraft Votums sein.

5) Wahlkampf-SoMe-Team

Die/der Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in bildet mit drei weiteren Mitgliedern des Großen Wahlkampfteams das Wahlkampf-SoMe-Team. Die drei weiteren Mitglieder werden ebenfalls bei der ersten Sitzung des Großen Wahlkampfteams in geheimer Wahl aus seiner Mitte gewählt.

Das Wahlkampf-SoMe-Teammuss in sich F*IT-quotiert sein. Jedes der drei weiteren Mitglieder soll einem unterschiedlichen kleinen Wahlkampfteam angehören.

II. Aufstellung

Die Mitglieder des Großen Wahlkampfteams werden auf einer 
Landesmitgliederversammlung
 nach den allgemeinen Vorschriften gewählt. Jedes kleine Wahlkampfteam ist in sich F*IT-quotiert, der Platz der/des SoMe-Beauftragten ist offen. So sind von den gewählten Mitgliedern des Großen Wahlkampfteams mindestens die Hälfte F*IT-Personen.

In jedem der drei kleinen Wahlkampfteams ist ein Platz einem Mitglied des Landesvorstandes vorbehalten. Auf die weiteren drei Plätze in jedem kleinen Wahlkampfteam dürfen Mitglieder des Landesvorstandes nicht kandidieren. Der/die Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in darf, muss aber nicht Mitglied des Landesvorstandes sein. So sind von den gewählten Mitgliedern maximal ein Drittel Mitglieder des Landesvorstandes.

Der Landesvorstand nominiert für jede der drei kleinen Wahlkampfteams dasjenige Mitglied des Landesvorstandes, das sich auf den reservierten Platz bewirbt. Mindestens zwei der nominierten drei Personen müssen F*IT-Personen sein.

Die aus dem Landesvorstand nominierten Personen müssen jeweils vor der Wahl der Plätze des kleinen Wahlkampfteams, für das sie nominiert werden, erklären, ob sie sich auf einen F*IT-Platz oder einen offenen Platz bewerben. Wird ein F*IT-Platz ausgewählt, so wird der erste F*IT-Platz des kleinen Wahlkampfteams für andere Bewerbungen gesperrt; entsprechendes gilt für offene Plätze.

Votenträger*innen, die ihre Voten schon vor der Wahl der gewählten Plätze des Wahlkampfteams erhalten, werden erst mit der Wahl aller Mitglieder ihres kleinen Wahlkampfteams Mitglied desselben, entsprechendes gilt für das Große Wahlkampfteam. Erhalten Personen erst nach Wahl der gewählten Mitglieder des Wahlkampfteams Voten, werden sie auch erst nach Erhalt ihres Votums Wahlkampfteammitglied kraft Votums.

Der Landesvorstand kann entscheiden, die Wahl der vier Mitglieder des BTag-Wahlkampfteams (1. und 2.) auf einer früheren Landesmitgliederversammlung stattfinden zu lassen als die Wahl der restlichen Mitglieder (3. bis 7.). In diesem Fall arbeitet das BTag-Wahlkampfteam innerhalb seines Aufgabenbereiches bis zur Bildung des großen Wahlkampfteams selbstständig. Das Große Wahlkampfteam bildet sich in diesem Fall mit seinen Plenumsaufgaben erst mit dem Hinzukommen aller weiteren gewählten Mitglieder.

III. Aufgaben

1) Plenum des Großen Wahlkampfteams

Das Plenum des Großen Wahlkampfteams arbeitet grundsätzlich zu allen Bereichen des Wahlkampfs, die nicht den kleinen Wahlkampfteams oder dem Wahlkampf-SoMe-Team zugewiesen sind oder vom Plenum zugewiesen werden.

Dies sind insbesondere die Bereiche, die sich im Wahlkampf nicht oder nicht erheblich zwischen dem Wahlkampf auf den verschiedenen Ebenen unterscheiden, insbesondere

  • Organisation und Bestellung von Wahlkampfmaterialien (Flyer, Sticker, Giveaways etc.)
  • Flyer- und Stickergestaltung mit allgemeinen GJ-Motiven und -Forderungen
  • Straßenwahlkampf
  • Wahlkampfaktionen und -veranstaltungen (zB Wahlkampfauftakt, Wahlparty o.ä.)
  • Workshops/Schulungen für Kandidat*innen.

2) Wahlkampfteamkoordinator*in

Die/der Wahlkampfteamkoordinator*in ist hauptsächlich zuständig dafür, regelmäßige Sitzungen des Großen Wahlkampfteams zu organisieren. Ihre Aufgaben orientieren sich an denen der Politischen Geschäftsführung im Landesvorstand. Sie darf jedoch nur Aufgaben wahrnehmen, die sich auf das Wahlkampfteam beziehen.

3) Wahlkampfteamfinanzverantwortliche*r

Die/der Wahlkampfteamfinanzverantwortliche ist zuständig dafür, in enger Abstimmung mit der Schatzmeisterei der Grünen Jugend Berlin das Budget des Großen Wahlkampfteams sowie der einzelnen Einheiten zu kontrollieren und Ausgaben einzureichen. Sind die Wahlkampfschatzmeisterei und die Schatzmeisterei der Grünen Jugend Berlin personenidentisch, ist ihre Aufgabe, das Budget des Großen Wahlkampfteams sowie der einzelnen Einheiten zu kontrollieren.

4) BTag-Wahlkampfteam

Das BTag-Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich zu den Bereichen, die nur den Bundestagswahlkampf in Berlin betreffen, insbesondere

  • Übertragen des Bundestagswahlprogrammes des GJ-Bundesverbandes auf den Berliner Bundestagswahlkampf und/oder Erarbeiten eines eigenen berlinbezogenen Bundestagswahlprogramms oder eines GJB-eigenen Forderungskataloges
  • Erstellen eines GJB-eigenen Forderungskatalogesaus bestehenden GJB-
    Beschlüssen und auf Berlin angepassten Forderungen aus dem 
    Bundestagswahlprogrammes des GJ-Bundesverbandes
  • Flyer- und Stickergestaltung zu Bundestagswahlkampfthemen
  • Personalisierter Wahlkampf für GJB-Votenträger*innen, die für den 
    Bundestag kandidieren.

5) AGH-Wahlkampfteam

Das AGH-Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich zu den Bereichen, die nur den Abgeordnetenhauswahlkampf betreffen, insbesondere

  • Erarbeiten eines GJB-eigenen Forderungskataloges aus bestehenden GJB-Beschlüssen
  • Flyer- und Stickergestaltung zu Abgeordnetenhauswahlkampfthemen
  • Personalisierter Wahlkampf für GJB-Votenträger*innen, die für das AGH kandidieren.

6) BVV-Wahlkampfteam

Das BVV-Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich zu den Bereichen, die nur die BVV-Wahlen in den Bezirken betreffen, insbesondere

  • Koordination mit und zwischen den BVV-Wahlkampfverantwortlichen der Bezirksgruppen der GJB und den Kreisverbänden von Bündnis 90/Die Grünen Berlin
  • Mobilisierung von BVV-Kandidat*innen
  • Personalisierter Wahlkampf für GJB-Aktive, die für BVVen kandidieren

7) Wahlkampf-SoMe-Team

Das Wahlkampf-SoMe-Team gestaltet den digitalen Wahlkampf und die 
Wahlkampfpräsenz in den Sozialen Medien. Es gestaltet in enger Abstimmung mit denen für Soziale Medien im Landesvorstand zuständigen Personen den Auftritt des Wahlkampfteams in allen Soziale Medien der GJB. Den Mitgliedern ist für die Dauer des Wahlkampfs Zugang zu den Konten der GJB auf Sozialen Medien zu geben. Der/die Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in koordiniert Treffen des Wahlkampf-SoMe-Teams und ist hauptverantwortlich für den Kontakt zu denen für Soziale Medien im 
Landesvorstand zuständigen Personen.

IV. Sonstiges

Abstimmungen im Plenum des Großen Wahlkampfteams und in den kleinen Wahlkampfteams bestimmen sich nach den allgemeinen Vorschriften.

Sitzungen finden grundsätzlich nur GJB-mitgliederöffentlich (d.h. unter Ausschluss von Personen, die nicht Mitglied der GJB sind) statt. Die Teilnahme anderer Personen ist nur auf Einladung gestattet. In begründeten Fällen darf das Wahlkampfteam intern tagen, d.h. nur unter Anwesenheit der Mitglieder (I. 1-3).