Demokratie & Recht

Für eine neue, juristische Definition von Antisemitismus

By 3. Dezember 2019Januar 20th, 2021No Comments

Der Anschlag von Halle hat uns erneut auf dramatische Weise vor Augen geführt wie tödlich Antisemitismus ist. Der Täter gab unmittelbar nach der Tat zu aus Judenhass gehandelt zu haben.

Um den Antisemitismus in der Gesellschaft effektiver bekämpfen zu können braucht es eine Grundlage, um diesen mit den Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen zu können. Viel zu häufig werden Straftaten immer noch nicht als antisemitisch eingestuft, obwohl sie von Expert*innen als solche eingestuft werden. Die Urteile in den Verfahren Ditfurth gegen Elsässer oder Amadeus Antonio Stiftung gegen Xavier Naidoo machen deutlich, dass auch die Gerichte einer antiquierten Vorstellung von Antisemitismus anhängen.

Die Grüne Jugend fordert die Politik auf, eine neue Definition von Antisemitismus zu entwickeln, die nicht mehr nur den Holocaust als Maßstab verwendet, sondern auch neuere Formen des Judenhasses, wie beispielsweise die Infragestellung des Existenzrecht des Staates Israel oder die Dämonisierung des jüdischen Staates, oder strukturellen Antisemitismus als solchen anerkennt.