Die Grüne Jugend Berlin möge beschließen, den Mietendeckel zu unterstützen und sich auf Landesebene für die Umsetzung einzusetzen.
Über die Einführung eines Mietendeckels kann für einen befristeten Zeitraum das Recht zur Mieterhöhung – die allgemeine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete[1], max. 15% in drei Jahren in Verbindung mit der Kappungsgrenze[2] – untersagt werden.
[1] gem. § 558 Abs. 1 BGB
[2] gem. § 558 Abs. 3 BGB
Beschlossen auf der LMV am 10./11.05.2019.