KulturPostkolonialismus & Anti-Rassismus

Koloniale Raubkunst: Für einen anderen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten!

By 23. November 2018Januar 20th, 2021No Comments

Obwohl das formale Ende des deutschen Kolonialismus nun 100 Jahre zurückliegt, hat es bis heute seitens des Staates keine systematische Aufarbeitung der Kolonialgeschichte gegeben. Die deutsche Kolonialherrschaft in Afrika, Asien und Ozeanien verbleibt im öffentlichen Gedächtnis als Randnotiz in der deutschen Geschichte. Dabei hat diese Zeit noch immer enorme Auswirkungen auf die ehemaligen Kolonialgebiete wie auf Deutschland als ehemalige Kolonialmacht.

Eine dieser Auswirkungen ist die Zusammensetzung der musealen Sammlungen in Deutschland. Während der Kolonialzeit haben die deutschen Kolonisator*innen Kunst-, Alltags- und Fetischobjekte geraubt und aus ihrem ursprünglichen Kontext gerissen, um sie in deutschen Museen auszustellen. Es wird geschätzt, dass in Europa mehr als 90% des materiellen afrikanischen Kulturerbes gelagert wird. Diese Objekte wurden unrechtmäßig geraubt und es wird höchste Zeit, dass diese Verbrechen aufgearbeitet werden! Als Haupstadt des deutschen Kolonialismus und als Stätte vieler deutschland- und weltweit bedeutender Museen kommt Berlin – in Form der Berliner Landesregierung und der Berliner Museen – bei dieser Aufarbeitung eine besondere Verantwortung zu.

Zwar ist in den letzten Jahren Bewegung in die Aufarbeitung des Kunstraubs gekommen, trotzdem läuft noch einiges schief. Daher fordern wir:

  • Generell soll jeder Staat, der auf einem ehemaligen deutschen Kolonialgebiet liegt, das Recht darauf haben, die geraubte Kunst aus Berlin zurück zu bekommen. Diese Restitutionen** müssen von der Berliner Regierung und den jeweiligen Museen durchgeführt und auch bezahlt werden.
  • Berlin hat die Aufgabe, initiativ zu handeln. Das heißt, dass nicht nur auf Rückgabeforderungen reagiert werden soll, sondern Mittel bereitgestellt werden, damit die Museen die Geschichte der Objekte in ihren Beständen erforschen (Provenienzforschung). Bei Objekten, deren Kolonialgeschichte eindeutig bestimmt werden kann, haben das Auswertige Amt bzw. die Berliner Landesregierung die betroffenen Gruppen zu informieren.
  • Bei den Verhandlungen über Restitutionen dürfen nicht nur die Regierungen der Folgestaaten miteinbezogen werden, sondern auch explizit Vertreter*innen der beraubten Gruppen. Das können zum Beispiel religiöse Vertreter*innen sein. Wenn die Bundesregierung dies nicht tut, muss die Landesregierung hier die Initiative ergreifen.
  • Restitutionen müssen würdevoll und unter den Bedingungen der Zurückfordernden erfolgen. Religiöse Abläufe müssen dabei berücksichtigt und eingehalten werden.
  • Leitbild all dieser Prozesse muss ein Verhandeln auf Augenhöhe sein. Weder dürfen die deutschen Verhandler*innen Forderungen nach Rückgabe ignorieren, noch können sie den afrikanischen Vertreter*innen irgendwelche Objekte aufdrängen. Welche Objekte rückgeführt werden, entscheiden allein die Betroffenen!
  • Objekte, die nicht zurückgegeben werden, müssen in einem kolonialismus-kritischen Kontext ausgestellt werden. Die Museen haben im Zuge ihres Bildungsauftrags die Verpflichtung, ihre Besucher*innen über die Rolle Deutschlands und speziell Berlins während des Kolonialismus wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären.
  • Auch nach der Rückgabe von Objekten ist die Schuld der Deutschen an den Kolonialverbrechen nicht beglichen. Die Bundesregierung muss sich endlich uneingeschränkt für seine Verbrechen – allen voran dem Völkermord an den Herero und Nama – entschuldigen.
  • Für eine kulturpolitische Zusammenarbeit auf Augenhöhe fordern wir die Einrichtung spezieller Austauschprogramme mit Künstler*innen und Wissenschaftler*innen auf ehemaligem deutschen Kolonialgebiet durch die Berliner Landesregierung. Die Programme dürfen nicht nur daraus bestehen, dass Berliner Künstler*innen/Wissenschaftler*innen in die afrikanischen Länder gehen, um dort ihre Expertise abzugeben, oder dass afrikanische Künstler*innen/Wissenschaftler*innen nach Berlin kommen, um „von den Deutschen zu lernen“. Die Expertise der afrikanischen Künstler*innen/Wissenschaftler*innen muss genauso anerkannt werden!

Restitutionen allein reichen nicht, um die von Berlin aus begangenen Kolonialverbrechen aufzuarbeiten. Dennoch ist ein Blick in diese Vergangenheit notwendig, um eine gleichberechtigte Zusammenarbeit in der Zukunft zu ermöglichen.

**Restitution: (völkerrechtlich) Wiedergutmachung oder Schadensersatz für einen Schaden, der einem Staat von einem anderen zugefügt wurde.

Beschlossen auf der LMV am 03.11.2018