Mieten & Stadtentwicklung

Beschluss | Berliner Clubkultur schützen – Keine Umsatzsteuererhöhung für den Clubbetrieb

By 18. November 2014Juli 10th, 2016No Comments
beschlossen auf der 2. ordentlichen Landesmitgliederversammlung am 26. Oktober 2014

Die Berliner Clubszene ist eine der größten und vielfältigsten auf der ganzen Welt. Seit den neunziger Jahren hat sich in Berlin eine Clubkultur entwickelt, die weltweit ihresgleichen sucht. Jedes Wochenende treten in Berlin international anerkannte DJ_anes und Produzent_innen auf und prägen damit das Nachtleben einer ganzen Stadt. Berlin hat sich zur weltweiten Hochburg der elektronischen Musikszene entwickelt. Die bekanntesten Musiklabels entwickeln hier mit ihren Künstler*innen die Musik von morgen und prägen so die Kulturgeschichte der elektronischen Musik seit zwei Jahrzehnten entscheidend mit. Daneben hat sich für Berlin mittlerweile ein einträgliches Geschäft rund um die Clubs gebildet. Mittlerweile gibt es in Berlin unzählige Nachtclubs die elektronische Musik spielen und fördern. Sie sind oft vielfältig direkt mit der Musikszene verbunden und agieren nicht nur als Wirtschaftsunternehmen, sondern bieten oft Künstler_innen darüber hinaus eine Heimat. Gerade aus wirtschaftlicher Perspektive ist die Clubkultur für Berlin unmittelbar gewinnbringend. Auch wegen ihr ist Berlin international angesagt und zieht Tourist*innen aus aller Welt an. Liegt jedoch der Fokus der Clubkultur, von Reisezielen wie etwa Ibiza, heute hauptsächlich auf der Erwirtschaftung von Gewinn, so sind die Clubs von Berlin immer noch vergleichsweise preisgünstig und somit zugänglicher als in anderen Städten. Der Eintritt in Clubs in Berlin liegt mit etwa 5-15 Euro weit unter dem internationalen Durchschnitt und dient damit dazu, elektronische Musik als Kulturgut zu verbreiten. Gleichzeitig garantieren Berliner Clubs dabei eine ausgewogene Mischung aus internationalen Topstars und Avantgardisten der Musikszene, sie bieten aber auch lokalen Talenten Raum sich auszuprobieren, Neues zu entdecken und ihren künstlerischen Weg zu gehen. Die Berliner Clubkultur ist seit über 20 Jahren eine Kultur, in der sich diskriminierte Gruppen Freiräume zur Selbstentfaltung geschaffen haben. Sie ist in diesem Sinn in vielerlei Hinsicht ein wertvoller Bestandteil jugendlicher Sozialisation. Aus diesem Grund sind Eintritte zu Veranstaltungen in Clubs der elektronischen Musikszene in Berlin bisher mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 7% nach §12 UStG Absatz 2 Nr. 7a) versteuert worden. Dieser gilt für Konzrte und vergleichbare Veranstaltungen von Künstler*innen. Für die Clubs bedeutet dies ein Einnahmen-Plus, für die Clubbesucher*innen gleichzeitig die Möglichkeit Zugang zu Clubveranstaltungen zu einem bezahlbaren Preis zu erhalten.

Wir als Grüne Jugend erachten diese Besteuerung als richtig und wichtig und erkennen die Berliner Clubszene als kulturtragend für unsere Stadt an. Wir sind uns der wirtschaftlichen Bedeutung der Clubkultur in Berlin bewusst und wollen diese fördern wo es möglich ist. Gerade in der internationalen, öffentlichen Wahrnehmung ist dies ein wichtiger Teil der Identität unserer Stadt. Wir treten ein für diese Lebendigkeit und die Tradition der Geschichte des Berliner Nachtlebens, die erst mit dazu geführt hat, die Diversität und Komplexität der elektronischen Musik, wie wir sie heute erleben können, hervorzubringen. Aus diesem Grund lehnen wir jegliche Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Clubs, deren Veranstaltungen den hier beschriebenen Ideen entsprechen, ab und werden uns auch in Zukunft für eine ermäßigte Besteuerung aussprechen.