Demokratie & Recht

Beschluss | Säkularismus neu denken!

By 4. November 2013Juli 13th, 2016No Comments
beschlossen auf der 2. ordentlichen Landesmitgliederversammlung am 26. Oktober 2013

Wir leben immer noch in einer christlich geprägten Gesellschaft, der Staat muss nach unseren Vorstellungen jedoch völlig neutral gegenüber Religionen und Weltanschauungen sein. Wo er mit diesen interagiert, muss er jede Anschauung nach den gleichen Maßstäben behandeln. Nur so befreit sich der Staat davon Religionen und Weltanschauungen zu bewerten und die individuelle
Freiheit des Einzelnen, zu glauben was Mensch will, zu beschneiden. Für dieses Recht auf Religionsfreiheit, positiv und negativ, treten wir als GRÜNE JUGEND Berlin aktiv ein. Noch bestehende Verflechtungen zwischen dem Staat und bestimmten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen demnach aufgelöst werden. Auf diese Weise werden bestehende Ungerechtigkeit abgebaut und Rechtssicherheit geschaffen. Unsere säkulare Positionierung soll daher nicht als Diskriminierung der beiden großen christlichen Kirchen missverstanden werden. Wir treten für einen säkularen Staat ein, in dem vollen Bewusstsein, dass die Kirchen für viele Menschen auf unterschiedlichste Weise eine wichtige Funktion in ihrem Leben einnehmen. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass die christlichen Kirchen auch bei einer klaren Trennung von Staat und Kirche weiterhin als politischer und sozialer Akteur in der Gesellschaft auftreten können. Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sind keine
homogene Gruppe, sondern eine heterogene Gemeinschaft. Für uns bedeutet das, dass wir dort häufig Partner*innen und Unterstützer*innen für unsere Positionen finden und gerne gemeinsam mit Ihnen dafür streiten werden.

Säkularismus in die Gesetze
Einige Artikel und Paragraphen des Grundgesetzes und diverser Gesetze verstoßen in unseren Augen gegen säkulare Prinzipien. Die wichtigsten davon wollen wir hier aufführen und dafür säkulare Alternativen anbieten. Die Präambel unseres Grundgesetzes beginnt mit den Worten „Inseiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, …“ und schließt damit alle Nicht- und Andersgläubigen au s, für welche die Berufung auf einen Gott keinen Sinn ergibt. Die GRÜNE JUGEND Berlin fordert den Gottesbezug ersatzlos aus der Präambel zu streichen und unser Grundgesetz in der Verantwortung vor den Menschen zu gestalten. Bei den Verhandlungen zum Grundgesetz wurden die Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136 – 139, 141) als Kompromiss durch Art. 140 GG in das Grundgesetz inkorporiert. Dieses verfassungsrechtliche ungewöhnliche Manöver hat bis heute zu ungeklärten
legalen Systemwidersprüchen geführt. Zudem enthalten die Weimarer Kirchenartikel eine Reihe von Vorschriften, die wir ändern oder abschaffen wollen. Die GRÜNE JUGEND Berlin will daher den Art. 140 GG aus dem Grundgesetz streichen und das taatskirchenrecht im Grundgesetz neu regeln.

Auch im Strafgesetzbuch ist die Trennung von Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften noch nicht vollkommen vollzogen. Religion ist jedoch unserer Ansicht nach kein Rechtsgut, welches durch das Strafrecht geschützt werden sollte. Besonders heiß ist die Diskussion um den Paragraphen 166, welcher häufig als Gottestlästerungsparagraph
bezeichnet wird. In diesem wird die Beschimpfung des Inhaltes des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses oder einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft sowie derer Einrichtungen oder Gebräuche unter Strafe gestellt,
wenn sie dazu geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Neben den Straftatbeständen der Beleidigung (§185 StGB), der Volksverhetzung (§130 StGB) und der Anstiftung zur Straftat (§26 StGB) wird hier das religiöse oder weltanschauliche Bekenntnis, dessen Institutionen und deren Gebräuche besonders geschützt. Benutzt wird der Paragraph zur Unterdrückung von Kritik an
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND Berlin diese weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit und damit den Paragraph 166 StGB abzuschaffen. Außerdem muss die Praxis der “stillen Feiertage” beendet werden. So ist es auch in Berlin üblich an bestimmten Feiertagen die Versammlungsfreiheit einzuschränken und ein
Tanzverbot zu erlassen. Durch die Aufhebung der stillen Feiertage wird niemand in ihrer*seiner Religionsausübung beeinträchtigt.

Säkularismus im Sozialstaat
Unser Sozialstaat besteht aus vielen öffentlich oder privat organisierten Institutionen. Die Kirchen, bzw. Diakonie und Caritas, sind Deutschlands größte soziale Träger. Aber auch andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wenden sich zunehmend diesem Sektor zu. Dies wird durch die Finanzierung mittels (Versicherungs-)Beiträgen ermöglicht. Die GRÜNE JUGEND Berlin
begrüßt das soziale Engagement aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Der Staat muss allen eine säkulare Grundversorgung an sozialen, medizinischen, bildungs- und Beratungsangeboten sicherstellen, da es oberste Priorität für einen Staat sein sollte für das Wohl seiner Menschen zu sorgen. Diese Grundversorgung kann dann durch weltanschauliche und
religiöse Angebote ergänzt werden. So werden wir dem Versorgungsauftrag unseres Staates gerecht und ermöglichen soziales Engagement der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Auch private, religiöse oder weltanschauliche, soziale oder
medizinische Einrichtungen sind staatlich finanziert. Daraus folgt, dass sie den vollen Leistungskatalog öffentlicher Einrichtungen anbieten müssen und diesen nicht aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung einschränken dürfen. So darf zum Beispiel kein Krankenhaus Bluttransfusionen oder die Herausgabe der Pille danach verweigern. Hilfesuchende haben ein
Anrecht auf diese Versorgung und sind möglicherweise nicht in der Lage alternative Einrichtungen aufzusuchen. Über eine Million ArbeitnehmerInnen sind von kirchlichen und karitativen Einrichtungen angestellt. Aufgrund einer sehr freien Auslegung der ins Grundgesetz übernommenen Bestimmung aus der Weimarer Verfassung, dass „jede Religionsgemeinschaft ihre eigenen Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ verwaltet und ordnet, gilt für diese das deutsche Arbeiternehmer*innenrecht nicht. Das Streikrecht, die Tarifverträge, die garantierte Mitarbeiter*innenvertretung und vieles mehr werden hier ausgehebelt. Wir fordern die volle Wirksamkeit des Arbeitnehmer*innenrechts auf alle Angestellten. Kirchen und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind als Arbeitgeber*innen, analog zu den Parteien, als Tendenzbetriebe zu behandeln. So können Arbeitnehmer*innen in verkündender Position weiterhin nach ihrer Religion oder Weltanschauung
ausgewählt werden, aber Arbeitnehmer*innen in anderen Bereichen diskriminierungsfrei eingestellt werden. Dies spielt besonders im sozialen, von Caritas und Diakonie als ArbeitgeberInnen dominierten Sektor, eine große Rolle. So wird auch für konfessionslose und sonstige Gläubige ein sozialer Beruf attraktiver. Das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere die Regeln der Mitbestimmung, müssen jedoch auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften volle Anwendung finden.

Säkularismus für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Der Staat unterstützt einige Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften organisationell. Dies führt zu diversen Nachteilen für alle Bürger*innen, gläubig oder nicht und ist selbst in den profitierenden Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Teil umstritten. Als besonders krasses Beispiel muss hier die Kirchensteuer gelten. Jede*r Bürger*in muss dem Staat seine Religionszugehörigkeit mitteilen, damit dieser für die Kirchen und wenige andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Kirchensteuer einziehen kann. Die Kirchensteuer ist der Mitgliedsbeitrag der Kirche und hat als solcher auch von den Kirchen
selbst eingezogen zu werden. Dies ist auch mit der derzeitigen Verfassung möglich, welche den Kirchen das Recht gibt die Steuer zu erheben und damit keineswegs den Staat verpflichtet diese einzuziehen. So macht sich der Staat nicht mehr zum ausführenden Hilfsorgan für manche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, was bei der urstaatlichen Aufgabe der Steuererhebung eine ungemeine Verquickung von Staat und Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ist. Langfristig wollen wir die Kirchensteuer aus der Verfassung streichen, da es natürlich jeder Organisation frei steht Mitgliedsbeiträge zu erheben. Die Übermittlung von Steuerdaten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre des einzelnen dar. Natürlich muss vor der Abschaffung eine Übergangslösung bis zur Selbstverwaltung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gefunden werden. Nicht zuletzt wegen der Kirchensteuer ist die Mitgliederverwaltung der Kirchen und einiger Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften momentan staatlich organisiert. Wer aus der Kirche austreten möchte muss dies gegenüber der Verwaltung erklären und dafür in der Regel eine Verwaltungsgebühr bezahlen. Dies steht im krassen Widerspruch zu Vereinen oder sonstigen Organisationen, für die eine kostenlose Austrittsmöglichkeit verpflichtend ist. Finanzielle Hürden zum Austritt dürfen nicht bestehen. Die GRÜNE JUGEND Berlin fordert daher, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Mitgliederverwaltung selbst übernehmen und ein Wechsel oder Austritt nicht mit Kosten von staatlicher Seite belegt ist. Die persönliche Weltanschauung ist ein zu persönliche Sache, als das sie durch eine Finnanzierbarkeitsfrage abgelöst werden sollte. Solange dies nicht gewährleistet ist, fordern wir, dass die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die Gebühr, welche durch den Austritt ihrer Mitglieder entsteht, übernehmen.

Säkularismus überall
Die Privilegien der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind vielfältig und können nicht alle hier behandelt werden. Bei der Betrachtung ihrer Herkunft stellt mensch schnell fest, dass es drei verschieden stark privilegierte Gruppen gibt. Die beiden großen Kirchen, welche mit besonderen Staatskirchenverträgen und den Staatsleistungen bedacht werden, die Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften mit dem Status „Körperschaften des öffentlichen Rechts“, welche dadurch ein Privilegienbündel genießen, wozu z.B. die Kirchensteuererhebung zählt und dann die restlichen anders verfassten Religions- und eltanschauungsgemeinschaften. Auch der Abbau weiterer Privilegien von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im öffentlichen Raum ist zwingend. Der Verleihung des Status „Körperschaft des öffentlichen Rechtes“ an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, der diesen Unabhängigkeit vom Staat garantieren soll, ist unserer Ansicht nach überholt. Damit eine religiöse oder weltanschauliche Organisation überhaupt staatlich privilegiert werden darf – die Befreiung von Steuern zählt
insbesondere dazu –, muss sie zwei Mindestanforderungen erfüllen: Die interne Organisation muss demokratischen Grundsätzen entsprechen, d.h. EntscheidungsträgerInnen müssen direkt oder mittelbar von allen Mitgliedern der Organisation gewählt werden. Außerdem müssen die privilegierten Organisationen ihre Finanzen veröffentlichen.