Demokratie & Recht

Beschluss | Keine willkürlichen Hürden für Volksabstimmungen – Für eine Verbesserung der direkten Demokratie in Berlin

By 19. Mai 2014Januar 29th, 2021No Comments
beschlossen auf der 1. ordentlichen Landesmitgliederversammlung am 11. Mai 2014

Die Volksbegehren und Volksentscheide der vergangenen Jahre in Berlin haben gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt mitgestalten wollen. Die Verfahren haben aber auch Schwächen und Hürden in den
Regelungen offen gelegt.

Zwei von vier bisherigen Volksentscheiden sind am sogenannten Zustimmungsquorum gescheitert, obwohl sie eine Mehrheit der Abstimmenden für sich gewinnen konnten. Das Zustimmungsquorum in Berlin bedeutet, dass eine Gesetzesvorlage nur angenommen wird, wenn zusätzlich zur der Mehrheit der Abstimmenden mindestens 25% der Wahlberechtigten ihr zustimmen.

Ein solches Quorum ist undemokratisch. Denn es führt dazu, dass nicht die entscheiden, die an der Abstimmung teilnehmen, sondern diejenigen, die zu Hause bleiben. Eine Nichtbeteiligung, die viele Gründe haben kann, wird so, oft ungewollt, zu einer Nein-Stimme. Eine echte Enthaltung, wird unmöglich. Im Vorfeld einer Abstimmung führt das Quorum dazu, dass die Gegner einer Vorlage auf ein Scheitern an dieser Hürde spekulieren und versuchen keine Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen, um die Beteiligung niedrig zu
halten. Dadurch wir eine offene Debatte verhindert. Eine Abschaffung des Zustimmungsquorums könnte daher zu einer höheren Beteiligung an Volksentscheiden führen. Zudem ist die Festlegung des Quorums vollkommen
beliebig. In anderen Bundesländern gelten andere oder gar keine Zustimmungsquoren.

Bei Volksentscheiden sollte das das gleiche Prinzip wie bei Wahlen gelten:
wer hingeht, entscheidet.

Gleichzeitig sollte die Beteiligung so einfach wie möglich gemacht werden. Dazu gehört auch, dass Abstimmungen zwingend mit Wahlen zusammengelegt werden sollten, wenn diese innerhalb der nächsten Monate nach Zustandekommen eines Volksbegehrens stattfinden. Bisher entscheidet in Berlin der Senat über eine Zusammenlegung, und die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies von ihm willkürlich genutzt wurde um ihm missliebige Initiativen mit Erfolgsaussichten die Abstimmung an einem Wahltermin zu verweigern, wie beim Energievolksentscheid im Herbst 2013 geschehen.

Als GRÜNE JUGEND Berlin setzen wir uns daher für eine zwingende Zusammenlegung von Volksentscheiden und Wahlen, wenn dies innerhalb von 9 Monaten nach Zustandekommen des Volksbegehrens möglich ist, und die Abschaffung des Zustimmungsquorums ein. Wir fordern die GRÜNEN Berlin auf sich für eine Abschaffung, oder zumindest eine deutliche Senkung, des Zustimmungsquorums und eine zwingende Zusammenlegung von Volksentscheiden und Wahlen einzusetzen.