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Pressemitteilung | Jusos und GJB: Polizei kriminalisiert Protest gegen Pfefferspray-Einsätze – Gewaltfreies Demonstrieren ist nicht illegal!

By 26. Mai 2013Januar 29th, 2021No Comments

Am 25. Mai 2013 protestierten Menschen gegen eine Veranstaltung der Gewerkschaft der Polizei, die sich für den Einsatz von Pfefferspray auf Demonstrationen einsetzte. Anlass dafür war der Landesparteitag der Berliner SPD, auf dem ein Antrag zur EInschränkung von Pfefferspay auf Demonstrationen behandelt werden sollte. Nachdem die Presse und einige Teilnehmende den Kundgebungsplatz verlassen hatten, setzten Polizeikräfte die Demonstrierenden der Gegenkundgebung in einem Kessel fest und nahmen grundlos deren Personalien auf. Dabei drohten sie, dass Strafanzeigen folgen würden. Zuvor hatten etwa 30 Menschen gegen die Kundgebung der Gewerkschaft der Polizei friedlich und kreativ demonstriert und vor dem unverhältnismäßigen Einsatz von Pfefferspray auf Demonstrationen gewarnt.

Zu diesem Vorfall erklären die Landesvorstände der Jusos Berlin und der Grünen Jugend Berlin:

„Die Personalien von Menschen aufzunehmen, die sich friedlich an einer Kundgebung beteiligen, kommt einer Kriminalisierung gleich. Gewaltfreier Protest ist keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Auch friedliche unangemeldete Kundgebungen sind wichtiges Mittel der Meinungsäußerung und elementarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Dass Polizist*innen ihr Gewaltmonopol in dieser fragwürdigen Weise nutzen, um Teilnehmende unter Druck zu setzen, ist für uns nicht hinnehmbar.Es kann nicht sein, dass Menschen durch ein unverhältnismäßiges Durchgreifen der Polizei davon abgeschreckt werden ihre Meinung zu äußern. Gleichzeitig wurden Demonstrierende, die keinerlei Aggression gezeigt haben und zum Teil Personen, die gar nicht an dem Protest beteiligt, sondern nur zufällig dazugestoßen waren, einem Generalverdacht unterstellt. Wir fordern, dass friedlich demonstrierende Menschen in keinster Weise erkennungsdienstlich belangt werden und ihre Meinung frei äußern können.“